Bauantrag-Tektur - "Verschieben der Garage in Nordwest- und Nordostrichtung, Ändern der Garage, sowie errichten von drei Stellplätzen" FlNr. 259/99, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 259/99, Gemarkung Türkenfeld, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“, 2. Änderung rechtsgültig seit 18.12.2015.

Das Bauvorhaben „Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage“, wurde am 29.11.2016 im Rahmen des Freistellungsverfahrens behandelt. Am 05.05.2017 wurde für das Bauvorhaben die 1. Tektur (Änderung der Dachneigung von 35° auf 43°) eingereicht und ebenfalls im Freistellungsverfahren behandelt, da sowohl der Bauantrag, als auch die Tektur nicht von den Vorgaben des Bebauungsplans abgewichen sind.
Am 29.06.2018 wurde nun ein 2. Tekturantrag für das Bauvorhaben in der Kreuzstraße 23 eingereicht. Inhalt dieses Antrags ist, die „Verschiebung der Doppelgarage“ über die festgelegten Baugrenzen des Bebauungsplans hinaus sowie die Vergrößerung der Doppelgarage von ursprünglich 6x6m, auf 6,5x6,5m und die weitere Ausweisung von 3 Stellplätzen.

Mit diesem Antrag wurde u.a. die Befreiung zur Überschreitung der Baufenster beantragt. Die Doppelgarage überschreitet das Baufenster in NO-Richtung um 1,25 m und in NW-Richtung um 2,00 m. Der Stauraum vor der Garage soll von 5,00 m auf 3,00 m reduziert werden.

Hinweis/Bezugsfall:
Einem Antrag auf Befreiung von den Baugrenzen sowie der Verringerung des Stauraumes, hat der Gemeinderat für das Bauvorhaben „Kreuzstraße 24“ in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2000, TOP 1 d) zugestimmt (siehe Anlage). In der im Nachgang erteilten Baugenehmigung des Landratsamtes FFB, wurden entsprechende Befreiungen erteilt. Als Begründung wurde angeführt, dass gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen „nur“ mind. 3 m lange Zu- und Abfahrten vorhanden sein müssen und gemäß Satz 2 Abweichungen zugelassen werden können.

Stellplätze:
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kreuzstraße“ Punkt A. 7. c), sind für jede selbstständige Wohneinheit mindestens ein Garagenstellplatz im Bauantrag nachzuweisen, sowie ein offener Stellplatz bei Wohnungen über 80 m² Wohnfläche. Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, wobei die zweite Wohneinheit im Dachgeschoß keine 80 m² Wohnfläche hat. Somit sind für das genannte Bauvorhaben insgesamt 3 Stellplätze (Doppelgarage + ein offener Stellplatz) nachzuweisen.
Im Befreiungsantrag zum Bauantrag wird auf die Stellplatzsatzung verwiesen, die bei gleicher Konstellation 4 Stellplätze fordert – der Bebauungsplan sieht jedoch eine Sonderregelung vor und gilt daher als Lex specialis.

Grundfläche:
Zulässige überbaubare Grundstücksfläche (GF) laut B-Plan (2.Änderung)        = 110 m²
Überschreitung der GF nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO für Garagen,
Stellplätze und Zufahrten sind bis zu 50% zulässig (=+ 55 m²)                        = 165 m²
Bauantrag vom 22.11.2016 und
1.Tektur vom 05.05.2017:                GF Wohnhaus                        109,59 m²
                                       GF Garagen, Stellplätze, Zufahrt          44,00 m²        153,59 m²

2.Tektur vom 29.06.2018:                GF Wohnhaus                        109,59 m²
                                       GF Garagen, Stellplätze, Zufahrt          95,05 m²        204,64 m²

Der jetzt eingereichte Bauantrag beinhaltet somit eine Grundflächenüberschreitung von 39,64 m². Diese Überschreitung kommt daher zustande, da zusätzlich 2 weitere offene Stellplätze mit insgesamt 33 m² Grundfläche errichtet werden sollen und die Vergrößerung der Doppelgarage um 6,25 m² Grundfläche vorgesehen ist = zusammen 39,25 m². Die restliche Bebauung (Wohnhaus, Zufahrt, Stellplatz), überschreitet die Gesamtgrundfläche um 0,39 m².

Fazit:
Für die 2. Tektur des Bauvorhabens in der „Kreuzstraße 23“ empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat folgende Vorgehensweise:
a)        Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenzen sowie der Verringerung des Stauraums, wegen vorliegendem Bezugsfall.
b)        Keine Zustimmung für die Ausweisung von 2 weiteren Stellplätzen, da laut Bebauungsplan (wie oben erläutert) „nur“ 2 Garagenstellplätze und 1 offener Stellplatz erforderlich ist - Negativergebnis bei Abstimmung b).
c)        Zustimmung zur geringfügigen Überschreitung der Grundfläche von 6,64 m² durch die Vergrößerung der Doppelgarage (ursprünglich 6x6m / jetzt 6,50x6,50m) + 0,39 m² durch die restliche Bebauung.
d)        Weiterleitung des Bauantrags an das Landratsamt FFB zur Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.


In der Anlage befinden sich die Pläne hierzu.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.2 (Art und Maß der baulichen Nutzung - Baugrenzen) des Bebauungsplanes „Kreuzstraße (2. Änderung)“ von der geforderten Baugrenzen für die Doppelgarage zu. Der damit verbundenen Verringerung des Stauraumes auf 3 m, wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

b)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.7.c) (Garagen und Stellplätze) des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ zur Ausweisung von 2 weiteren offenen Stellplätzen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 3

c)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.2. (Art und Maß der baulichen Nutzung - Grundfläche) des Bebauungsplanes „Kreuzstraße (2. Änderung)“ zur geringfügigen Überschreitung der Grundfläche von 6,64 m² zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 4

d)        Das Einvernehmen zum Bauantrag wird unter Einbezug der Befreiungen zu Punkt a), b) und c) erteilt. Der Bauantrag wird zur Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens an das Landratsamt FFB weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 12:55 Uhr