Antrag auf fußläufigen Zugang zu Gollenbergstraße 35a über Gemeindegrund


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

In seiner Sitzung vom 02.08.2017 hat der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag „Erweiterung des Bestandsgebäudes (EFH) um ein Zimmer im OG und eine Dachgaube sowie Anbau einer 2. Wohneinheit und Herstellung vom 2 zusätzlichen Stellplätzen“ (siehe Anhang 3) auf der FlNr. 403/20 erteilt. Am 16.08.2018 hat das LRA Fürstenfeldbruck die Baugenehmigung dazu erteilt.
Mit Antrag vom 19.07.2018 stellen die Bauherren den Antrag (siehe Anhang 1) auf einen fußläufigen Zugang zu der 2. Wohneinheit über das gemeindliche Grundstück FlNr. 403/19 (Lageplan siehe Anhang 2).

Mit Schreiben vom 09.11.2016 wurde der Mutter der Antragstellerin eine fußläufige Erschließung des hinteren Grundstücksanteils in Aussicht gestellt und vorgeschlagen dies im Zusammenhang mit dem Bauantrag abschließend genehmigen zu lassen. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine dingliche Sicherung nicht möglich ist und eine Zugangsberechtigung nur solange zugesichert werden kann, solange sich keine grundlegenden Änderungen im Bestand des Gemeindegrundstücks ergeben.
Nachdem es anscheinend versäumt wurde die Zugangsfrage zusammen mit dem Bauantrag zu klären wurde von den Bauherren vorgenannter Antrag gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat vertagt den TOP.
Die Verwaltung klärt mit der Kommunalaufsicht des LRA die Punkte:
  • Gewohnheitsrecht
  • Zugang über die bestehende Grenzgarage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2018 09:39 Uhr