1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd" hier: Beschlussfassung über eine Weiterführung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

In seiner Sitzung vom 12.04.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, den o.g. Bebauungsplan bzgl. Verkleinerung der Grünfläche um etwa 10 m zu überarbeiten.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ in seiner Fassung vom 21.11.2017 mit Begründung lag vom 12.03.2018 bis 20.04.2018 öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde deutliche Kritik an dem Verfahren geäußert. Auf Grund der möglichen Betroffenheit von besonders und streng geschützten Arten (u.a. Haselmaus, Gelbbauchunke, Zauneidechse sowie Vogel- und Fledermausarten) ist ein Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erforderlich. Der Ausgang einer solchen Prüfung ist angesichts der Ausgangslage sehr ungewiss. Es ist zu erwarten, dass auf Grund artenschutzrechtlicher Konflikte das Verfahren wenn überhaupt nur mit sehr großem Aufwand umgesetzt werden kann. Es wird deswegen davon abgeraten, das Verfahren weiterzuführen.


In der Klausur „Gewerbeentwicklung“ am 19.07.2018 waren sich die anwesenden Gemeinderäte bereits einig, den Beschluss zur 1. Änderung zurückzunehmen.

Beschluss 1

GR´in König ist gem. Art. 49 GO befangen. Bgm. Keller lässt über die Befangenheit abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Von der Weiterführung des Verfahrens „1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ wird auf Grund der entgegenstehenden artenschutzrechtlichen Belange Abstand genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.10.2018 09:11 Uhr