Umnutzung einer Doppelgarage zu einem Büro und Herstellung von drei PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö 9

Pressetaugliche Texte

Die bestehende Doppelgarage, welche östlich am Wohnhaus erbaut ist (nicht zusammengebaut), soll zu einem Büro umgenutzt werden. Für die weg fallenden Stellplätze werden drei offene Stellplätze errichtet. Der geforderten Zahl der Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde wird entsprochen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Umnutzung einer Doppelgarage in ein Büro und zur Herstellung von drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3 Gemarkung Türkenfeld nach § 36 BauGB i.V. m. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der Bauantrag wird zur weiteren Behandlung an das Landratsamt Fürstenfeldbruck übergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2019 12:08 Uhr