Umnutzung einer Doppelgarage zu einem Büro und Herstellung von drei PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2019
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
In der Sitzung vom 20.03.2019 hat der Gemeinderat den Bauantrag zur Umnutzung einer Doppelgarage in ein Büro und zur Herstellung von drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3 Gemarkung Türkenfeld behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zum Bauantrag wurden ohne Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld geänderte Bauvorlagen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eingereicht.
In der überarbeiteten Planung wird zwischen der Doppelgarage und dem Wohngebäude ein Zwischenraum errichtet.
Wie bereits bei der Planung welche am 20.03.2019 behandelt wurde, werden die wegfallenden Stellplätze durch drei offene Stellplätze errichtet.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat hat die geänderte Bauvorlage zur Umnutzung der Doppelgarage zu einem Büro und Herstellung von drei PKW-Stellplätzen sowie Erweiterung der Nutzungseinheit auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.02.2020 12:52 Uhr