Bauantrag, Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Auf dem 400 m² großen Grundstück soll ein Zweifamilienhaus (EG+OG) errichtet werden. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als allgemeines Wohngebiet dar.

Die geplante Wandhöhe liegt bei 6,01 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 28°.
Es werden vier Stellplätze errichtet, einer davon als Fertiggarage mit Flachdach.
Die GRZ liegt bei 0,53.

Die Abstandsfläche zum süd-westlichen Nachbargrundstück beträgt auf Grund der Wandhöhe unter Anwendung des 16 m Privilegs (Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayBO) noch 3,26 bis 3,28 m.
Es wird eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften beantragt um eine Abstandsfläche von 3,00 m nachzuweisen.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zum Antrag auf Abweichung der gesetzlichen Abstandsflächen wird erteilt.  Der Gemeinderat empfiehlt die Garage aus Einfügungsgründen mit Satteldach auszuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2019 17:42 Uhr