Bauantrag, Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 10.04.2019 wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zum Antrag auf Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen wurde erteilt.

Das Landratsamt hat im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens die Abweichung nicht erteilt.

Die Pläne wurden nun geändert. Auf der Ostseite ist nun 20 cm mehr Grenzabstand. Eine Abweichung ist nun nicht mehr notwendig.
Eine weitere Änderung ist der geplante Geländeverlauf im Bereich der Terrasse. Dieser wird an den natürlichen Geländeverlauf angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. .  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 12:55 Uhr