Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beratend 8

Pressetaugliche Texte

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt in der Sitzung am 10.10.2018.
Dort wurden Hintergründe, Zielsetzungen und die Vorgehensweise zur Gründung der interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck erörtert und folgender Grundlagenbeschluss gefasst:
Grundlagenbeschluss
1.        Dem Beitritt der Gemeinde Türkenfeld zur interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck in der Rechtsform der GmbH wird grundsätzlich zugestimmt.

2.        Der erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit den beteiligten Kommunen die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen (Gesellschaftsvertrag und ggf. Gesellschaftervereinbarung) zu entwickeln und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Den Grundlagenbeschluss haben folgende 17 Kommunen gefasst
- Landkreis Fürstenfeldbruck
- Gemeinde Adelshofen
- Gemeinde Alling
- Gemeinde Althegnenberg
- Gemeinde Egenhofen
- Gemeinde Emmering
- Gemeinde Gröbenzell
- Gemeinde Hattenhofen
- Gemeinde Landsberied
- Gemeinde Maisach
- Gemeinde Mammendorf
- Gemeinde Mittelstetten,
- Gemeinde Schöngeising
- Gemeinde Türkenfeld
- Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
- Große Kreisstadt Germering
- Städtische Wohnraumentwicklungsgesellschaft Puchheim mbH WEP
In zwei weiteren Sitzungen der Arbeitsgruppe „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“ am 16.11.2018 und am 29.01.2019 wurden die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen entwickelt und der abgestimmte Entwurf des Gesellschaftsvertrages fertiggestellt.

Beschluss

1. Der Gründung der „Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH“ wird zugestimmt.

2. Das Stammkapital richtet sich nach der Anzahl der Beitretenden. Die Gemeinde Türkenfeld leistet eine Einlage in Höhe von 10.000,00 Euro auf das Stammkapital. Dies entspricht der Einlage, die jeder beitretende Gesellschafter leistet.

3. Dem Gesellschaftsvertrag der „Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH“ wird gemäß Anlage 1 (Stand: 20.03.2019) zugestimmt.

4. Der erste Bürgermeister o.s.V.i.A. wird beauftragt und ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen sowie alle zweckdienlichen Maßnahmen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.05.2019 17:42 Uhr