Antrag auf Vorbescheid Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage FlNr. 5/2, Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Bei dem 926 m² großen Grundstück handelt es sich, um ein bereits mit einem Wohnhaus bebauten Baugrundstück welches an die Pleitmannswanger Straße anliegt.

Geplant ist die Errichtung eines weiteren Wohnhauses im Süden des Grundstücks. Das Wohnhaus hat eine Grundfläche von 10,00 m x 6,25 m. Es ist mit einer Wandhöhe von 4,50 m, Satteldach und einer Dachneigung von 45° geplant. Unmittelbar an das Wohnhaus wird ein Gerätehaus angebaut, das die Grundfläche 3,50 m x 6,25 m hat. Eine Garage mit einer Grundfläche von 6,00 m x 4,50 wird an das Wohngebäude angebaut.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Die GRZ mit dem bestehenden Wohnhaus beträgt 0,186 (GRZ II 0,463). Die GFZ liegt bei 0,373.

Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Für das Vorhaben wird ein Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO beantragt.

Stellplätze werden insgesamt zwei errichtet, dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 5/2 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2019 11:10 Uhr