Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage sowie Abbruch einer Werkstatterweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4 und 188 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 4

Pressetaugliche Texte

Die bestehende Werkstatterweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 189 Gemarkung Türkenfeld soll abgebrochen werden. Stattdessen wird ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet. Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück Fl. Nr. 187/4. Das geplante Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 11,985 m x 8,93 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 16°. Die Wandhöhe des Gebäudes beträgt 6,38 m. Es hat zwei Vollgeschosse.
Die Garage mit Lager hat eine Grundfläche von 4,83 m (5,75 m, trapezförmig) x 8,60 m.

Die Zufahrt erfolgt von der Zankenhausener Straße über die Fl. Nr. 187/4 Gemarkung Türkenfeld.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. Das Grundstück Fl. Nr. 189 Gemarkung Türkenfeld hat eine Fläche von 1.410 m². Die GRZ für alle Bebauungen auf diesem Grundstück beträgt 0,34. Die GRZ liegt bei 0,48. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Auf dem Grundstück werden zwei Stellplätze errichtet.

Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach Art. 59 BayBO prüft das Landratsamt auch andere öffentlich-rechtliche Anforderungen . Die Mariensäule Nähe der Duringstraße ist unter D-1-79-149-2 in der Denkmalliste verzeichnet. Dies wird das Landratsamt bei der Antragsprüfung beachten.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und dem Abbruch der bestehenden Werkstatterweiterung auf den Grundstücken Fl. Nr. 189, 187/4 und 188 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2019 10:14 Uhr