Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der öffentlichen Auslegung gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Windacher Straße" der Gemeinde Greifenberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.08.2019
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
In der Sitzung des Gemeinderates Greifenberg am 18.09.2017 wurde die Durchführung des Aufstellungsbeschlusses zu o.g. Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen und am 11.12.2017 der vom Architekturbüro XXX
, mit Plandatum 30.10.2017 erstellte Entwurf des Bebauungsplanes „Windacher Straße“ gebilligt.
Nach Klärung der Regenwasserentsorgung billigte der Gemeinderat am 21.01.2019 den vom Architekturbüro XXX erstellten Entwurf mit Plandatum vom 21.01.2019 erneut.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Ausweisung eines Wohngebiets für die einheimische Bevölkerung zur Deckung des dringenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum für junge Familien innerhalb der Regularien des Einheimischenmodells. Auch die Aufnahme des bereits bebauten Bereichs dient vorrangig der Schaffung einer weiteren Bauparzelle für den Sohn des Grundstückseigentümers, so dass auch hier der Grundgedanke des Einheimischenmodells zum Tragen kommt. Hierzu ist ein städtebaulich verträgliches, auf die Lage des Planungsgebietes ausgerichtetes Bebauungskonzept vorzugeben, welches, wie bereits erwähnt, auch die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen hat. Als weiteres Ziel ist die Sicherung des landwirtschaftlichen Betriebs zur Erzeugung des Spermas für die Tierbesamung anzuführen, welcher ev. im Konflikt mit der angrenzenden Wohnnutzung steht, da durch diese zukünftige Nutzung ein Ruhebedürfnis generiert wird. Das hierbei entstehende Konfliktpotential konnte im Vorfeld gelöst werden, so dass es nicht notwendig erscheint, auch den landwirtschaftlichen Betrieb in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzunehmen.
Beschluss
Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Änderungen oder Bedenken vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2019 17:57 Uhr