Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung
für das Grundstück "Birkenweg 7" Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.08.2019
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
AUßENBEREICHSSATZUNG gem. § 35 Abs. 6 BauGB:
Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist, dass
1.sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
2.die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und
3.keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Beschluss
Vorbehaltlich der Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung stimmt der Gemeinderat der Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für das Flurstück Nr. 1929/1, Gemarkung Türkenfeld zu.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15
Datenstand vom 19.09.2019 17:57 Uhr