Geplant ist die Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit sieben Stellplätzen und sechs Einzelgaragen mit extensiver Dachbegrünung (Flachdach) zum Zwecke der Vermietung der Wohnungen.
Das bestehende EFH mit Garage soll abgebrochen werden.
Das Grundstück FlNr. 1394/3 hat eine Fläche von 1.153 m² und befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als WA (Allgemeines Wohngebiet) dargestellt.
Folgende Fragen sollen mit dem Antrag auf Vorbescheid geklärt werden:
- Wird der Kubatur des Gebäudes zugestimmt?
- Wird der Lage des Gebäudes im Grundstück zugestimmt?
- Wird der Lage der Garagen im Grundstück zugestimmt?
- Wird der Anzahl der Einzelgaragen zugestimmt?
- Wird der Lage der Stellplätze an der Straße zugestimmt?
Der Baukörper bemisst sich auf 15,99 m x 11,99 m.
Das Gebäude ordnet sich in die Baufluchten der vorhandenen Bebauung ein.
Bei einer Dachneigung von 35 Grad liegt die Firsthöhe bei 10,34 m.
Die Grundfläche des Wohnhauses beläuft sich auf 198 m² zzgl. Flächen unter den Balkonen, die Geschoßfläche 396 m² (GRZ I 0,17, GFZ 0,34).
Das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß.
Die Kubatur umfasst ca. 2.300 m³ incl. Keller.
Geplant sind 4 WE mit je 75 m² Wohnfläche und 2 WE mit je 50 m² Wohnfläche.
Dafür werden 7 offene Stellplätze und 6 Garagenstellplätze nachgewiesen. Dies entspricht der geforderten Zahl der Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.