Bauantrag; Errichtung eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) und 10 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/3 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 15
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beratend 16

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 22.07.2020 wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 13 PKW-Stellplätzen behandelt.  Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Das Landratsamt hat bei der Bauantragsprüfung festgestellt, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Das Vorhaben fügt sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und dem Verhältnis zwischen bebauter und unbebauter Fläche nicht in die Umgebungsbebauung ein. Die Grundfläche wird vor allem durch die PKW-Stellplätze überschritten. Weiterhin ist die faktische Baugrenze im Osten durch die PKW-Stellplatzanlage überschritten. Die Verwaltung hatte hierauf bereits hingewiesen; allerdings sollten – wie dem Gemeinderat damals mitgeteilt – im förmlichen Verfahren herausgearbeitet und durch die Genehmigungsbehörde aufgezeigt werden.



Der Bauherr hat nun einen Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 10 PKW-Stellplätzen eingereicht. Die Grundfläche beträgt 224,71 m². Die GR II beträgt 479,56 m². Die geplante Wandhöhe beträgt 6,16 m. Das Satteldach soll eine Dachneigung von 35° haben. Es werden satzungskonform 10 PKW-Stellplätze nachgewiesen. Die exakte räumliche Anordnung der Stellplätze ist im weiteren Genehmigungsverfahren in Abstimmung mit dem LRA zu klären.




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den  Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 10 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den  Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 10 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr