Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 29/1 Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beratend 6

Pressetaugliche Texte

Der ursprüngliche Bauantrag, den der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 behandelt hat, wurde vom Landratsamt abgelehnt. Das Haus sei 38 cm zu hoch.

Im nun eingereichten Bauantrag liegt – bei gleicher Kubatur - die untere Fußbodenhöhe bei 570,54 m ü NN (im alten Plan war sie bei 570,92 m ü NN).

Auf dem 548 m² großen Grundstück, welches dem ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen ist, ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport geplant.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Vorhaben hat eine Grundfläche von 120 m². Eine GRZ von 0,21 ist gegeben.

Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück. Es werden zwei Stellplätze errichtet.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat Türkenfeld hat den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 29/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Der Gemeinderat empfiehlt den Carport und die Garage aus Einfügungsgründen mit Satteldach auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2019 17:57 Uhr