Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet an der Hechenwanger Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 13

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Greifenberg hat in der Sitzung vom 18.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet an der Hechenwanger Straße“ beschlossen. Der Entwurf wurde in der Sitzung vom 22.01.2018 gebilligt.

Anlass der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) südlich der Windachstrasse in Neugreifenberg auf einer bisher im Außenbereich liegenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche zur Deckung eines dringenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum für junge Familien im Rahmen der Regularien des Einheimischenmodells.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet an der Hechenwanger Straße“ vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2019 10:59 Uhr