Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet an der Hechenwanger Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 13

Pressetaugliche Texte

Die Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung vom 11.09.2019 behandelt. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

Für die Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB liegt nun der Entwurf in der Fassung vom 20.01.2020 vor.

In der Planung haben sich keine Änderungen ergeben, die die Belange der Gemeinde Türkenfeld berühren.


Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet an der Hechenwanger Straße“ vor.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet an der Hechenwanger Straße“ vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 14:51 Uhr