Bauantrag;
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
auf dem Grundstück FlNr. 5/2, Gem. Zankenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2019
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück Fl. Nr. 5/2 Gemarkung Zankenhausen ist dem ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dar.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses. Das Wohnhaus hat eine Grundfläche von 9,99 m x 6,24 m. Es ist mit einer Wandhöhe von 4,50 m Satteldach und einer Dachneigung von 48° geplant. Unmittelbar an das Wohnhaus wird ein Gerätehaus angebaut, das die Grundfläche 3,50 m x 6,24 m hat. Eine Garage mit einer Grundfläche von 5,81m x 4,50 m wird an das Wohngebäude angebaut. Die Grundfläche beträgt 0,45 und die Geschossfläche 0,37.
Es werden zwei Stellplätze errichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 5/2 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO vorbehandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2019 12:55 Uhr