Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Auf dem 789 m² großen Grundstück, welches sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ befindet soll ein Dreispänner mit zwei Garagen und vier Stellplätzen errichtet werden.

Das Gebäude hat eine Grundfläche von 16,00 m x 11,00 m. Die Wandhöhe beträgt 6,50 m, die Firsthöhe 9,95 m. Das Gebäude soll ein Mansarddach mit einer Dachneigung von 38 und 25°.
Das Gebäude beinhaltet drei Wohneinheiten. Die Gesamt-GRZ beim Vorhaben beträgt 0,496.

Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ werden eingehalten.

In der vorliegen Planung werden drei Garagen an die Grundstückgrenze geplant.
Im Gesamten ergibt sich daraus eine Grenzbebauung von 18 m. Gemäß Art. 6 BayBO ist eine maximale Grenzbebauung von 15 m zulässig.
Bei einem Telefonat am 08.01.2020 mit dem Antragsteller sah dieser vor, eine Garage durch einen Stellplatz zu ersetzen. Dies wurde am 09.01.2020 in der Planung ergänzt.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 12:55 Uhr