Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker" hier: Antrag auf Befreiung bzgl. Überschreitung der GRZ


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Auf dem 789 m² großen Grundstück, welches sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ befindet soll ein Dreispänner mit zwei Garagen und vier Stellplätzen errichtet werden.

Das Gebäude hat eine Grundfläche von 16,00 m x 11,00 m. Die Wandhöhe beträgt 6,50 m, die Firsthöhe 9,95 m. Das Gebäude soll ein Mansarddach mit einer Dachneigung von 38 und 25°.
Das Gebäude beinhaltet drei Wohneinheiten. Die Gesamt-GRZ beim Vorhaben beträgt 0,496.

In der vorliegen Planung werden drei Garagen an die Grundstückgrenze geplant.
Im Gesamten ergibt sich daraus eine Grenzbebauung von 18 m. Gemäß Art. 6 BayBO ist eine maximale Grenzbebauung von 15 m zulässig.
Bei einem Telefonat am 08.01.2020 mit dem Antragsteller sah dieser vor, eine Garage durch einen Stellplatz zu ersetzen. Dies wurde am 09.01.2020 in der Planung ergänzt.  


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.01.2020 sein Einvernehmen zum o. g. Bauantrag erteilt.

Der heute vorgelegte Sachverhalt bezieht sich auf die Befreiung bzgl. Überschreitung der GRZ wie nachfolgend dargestellt:
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Bei der Prüfung im Landratsamt wurde nun festgestellt, dass bei der Berechnung der GRZ I die durch die Balkone überdachten Terrassenflächen nicht mitgerechnet wurden, wodurch die Überschreitung ausgelöst wird.

Jeder der drei Balkone misst 1,20 m x 4,20 m (entspricht 5,04 m²).

Bei der neuen Berechnung der GRZ I ergibt sich somit rechnerisch eine GRZ I von 0,25, was der max. festgesetzten GRZ I von 0,23 im einfachen Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“ widerspricht.

Dafür stellt der Bauwerber einen Antrag auf Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) von der Festsetzung A 2.1 Maß der baulichen Nutzung.

Die Begründung des Bauwerbers lautet: „Die geringfügige Überschreitung wird durch die Balkone ausgelöst. Städtebauliche Spannungen werden nicht ausgelöst, nachbarliche Belange sind nicht betroffen und öffentliche Belange werden nicht berührt.“

Die GRZ-Berechnungen befinden sich in der Anlage.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird für die beantragte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

Datenstand vom 29.07.2020 08:45 Uhr