Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/11 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Der Antrag auf Baugenehmigung wurde in der Sitzung vom 15. Januar 2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde zur beantragten Befreiung von der festgesetzten GRZ nicht erteilt.

Der Bauherr hat den Antrag überarbeitet. Die Befestigung der Zufahrtsfläche wird auf 2,30 m reduziert (Gesamtbreite 3,50 m, Rest Grünstreifen).
Die gem. Bebauungsplan zulässige maximale GRZ von 0,50 wird nun nicht mehr überschritten. Am Baukörper ergaben sich keine Änderungen.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/11 nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2020 08:15 Uhr