Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2020 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö 13
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö informativ 18

Pressetaugliche Texte

Auf dem derzeit noch bebauten Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld (859 m²) soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage und Carport errichtet werden.
Das Vorhaben hat eine GRZ von 0,23 und eine GFZ von 0,46.
Im Gebäude befinden sich vier Wohnungen. Es werden gem. Stellplatzsatzung acht Stellplätze errichtet.
Das Vorhaben hält die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes ein.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Firsthöhe des Bauvorhabens die Festsetzung im Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“ eventuell überschritten wird. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nur erteilt, wenn alle Festsetzungen des Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“ eingehalten werden. Sollten Abweichungen festgestellt werden wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2020 08:15 Uhr