Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Lage im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“
In der Gemeinderatssitzung vom 12.02.2020 wurde der Bauantrag zur Errichtung des Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter der Auflage erteilt, dass alle Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ eingehalten werden müssen.
Das Landratsamt hat im Zuge der Prüfung des Antrags eine Berichtigung/Überarbeitung der GRZ-(Berechnung) gefordert.
Entsprechend der überarbeiteten GRZ-Berechnung überschreitet das Bauvorhaben die festgesetzte GRZ I (festgesetzt sind 0,23 => folglich Überschreitung um 0,02 auf 0,25 / entspricht 17,18 m²).
Der Antragsteller bzw. der Entwurfsverfasser beantragen nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die GRZ.
Der Gemeinderat hat den Befreiungsantrag von der festgesetzten GRZ I im Rahmen des Bauantragsverfahrens zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr.395/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Befreiungsantrag von der festgesetzten GRZ I im Rahmen des Bauantragsverfahrens zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr.395/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17
Datenstand vom 12.02.2021 12:15 Uhr