Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, 3. Änderung des Bebauungsplanes "Beurer Straße-Ost", Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.03.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 19

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Greifenberg vom 19.2.2018 wurde die Änderung des Bebauungsplanes „Beurer Straße-Ost“ beschlossen. Der Entwurf der 3. Änderung wurde in der Sitzung vom 26.02.2019 gebilligt.
Das Änderungsgebiet liegt südlich der Autobahn. Anlass ist der Wunsch eines privaten Bauherren. Die Änderung bezieht sich auf max. zulässige Wandhöhe, max. zulässige Firsthöhe, max. zulässige Grundfläche und die Höheneinstellung.

Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.  

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13a BauGB i. V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Beurer Straße-Ost“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2020 11:34 Uhr