Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, 3. Änderung des Bebauungsplanes "Beurer Straße-Ost", Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 13a Abs.2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.03.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 19

Pressetaugliche Texte

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung vom 04.03.2020 behandelt.
Nach der Abwägung der Stellungnahmen wurde der Entwurf geändert und am 23.06.2020 erneut gebilligt.

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Greifenberg vom 19.2.2018 wurde die Änderung des Bebauungsplanes „Beurer Straße-Ost“ beschlossen. Der Entwurf der 3. Änderung wurde in der Sitzung vom 26.02.2019 gebilligt.
Das Änderungsgebiet liegt südlich der Autobahn. Anlass ist der Wunsch eines privaten Bauherrn. Die Änderung bezieht sich auf max. zulässige Wandhöhe, max. zulässige Firsthöhe, max. zulässige Grundfläche und die Höheneinstellung.

Die Unterlagen sind auf der Homepage veröffentlicht:

Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nach Ansicht der Verwaltung nicht berührt.  


Beschlussvorschlag:


Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13a BauGB/ § 4a BauGB i. V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Beurer Straße-Ost“.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13a BauGB/ § 4a BauGB i. V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Beurer Straße-Ost“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr