Antrag auf Baugenehmigung; Umnutzung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus mit Ausbau Dachgeschoss Fl. Nr. 1402/1 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das 1.295 m² große Grundstücke Fl. Nr. 1402/1 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.

Die Bauherren beantragen die Umnutzung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus.

Das Gebäude soll nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt werden.
Die Fläche der Wohnung im EG beträgt 121,20 m², im OG 97,92 m² und im DG 60,64 m².

Im Dachgeschoss sollen zwei Abstellräume (2,28 m² und 16,82 m²) entstehen.

An der äußeren Gestalt des Gebäudes entstehen keine Änderungen.

Auf dem Grundstück werden 6 Stellplätze nachgewiesen.

Aus Sicht der Verwaltung sind keine Gründe ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu verweigern.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Umnutzung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus und Ausbau Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 1402/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 08:45 Uhr