Abschluss Breitband-Ausbau in der Gemeinde Türkenfeld / Beschluss über die Durchführung des sog. "Auswahlverfahrens" für bisher nicht erschlossene Gebiete (insb. außerörtlich)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Wie bekannt, gehörte Türkenfeld zu den ersten Gemeinden Bayerns, die einen sog. FTTH-Anschluss (= Glasfaser in jedes Haus) realisiert haben. Im Rahmen dieses Ausbau-Projektes wurde bewusst auf einen sog. „Höfe-Ausbau“ verzichtet. Grund für den damaligen Verzicht waren Kosten-Nutzen-Überlegungen. Mit „Höfe-Ausbau“ ist die FTTH-Erschließung von außerhalb geschlossener Ortsgebiete liegender Anwesen    gemeint.  Schon zum damaligen Zeitpunkt wurde seitens des Gemeinderats in Aussicht gestellt, bei einer sich ändernden staatlichen Bezuschussung den Höfe-Ausbau nachzuholen.

Betroffen im Gemeindegebiet sind rd. 30 Anwesen:

Hinweis: Die auf der Grafik gezeigte Erschließung des sog. „Solarparks“ ist nicht notwendig.

Die staatlichen Zuschuss-Strukturen haben sich zwischenzeitlich geändert, weshalb noch der „alte“ Gemeinderat das Thema aufgegriffen und das Ingenieurbüro Ledermann mit der Begleitung des Themas betraut hat.





Die Gemeinde Türkenfeld hat darum das sog. Markterkundungsverfahren im Rahmen des ersten Durchlaufs der bayerischen Breitbandförderung erfolgreich durchlaufen.

Die Teile des Gemeindegebietes, die mit einer Breitbandversorgung mit Übertragungsraten unter 30 Mbit/s versorgt sind („weiße NGA-Flecken“), sind auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie förderfähig. Diese Gebiete können nun durch die Gemeinde Türkenfeld im Rahmen des Auswahlverfahrens ausgeschrieben werden. Dazu stehen der Gemeinde noch erhebliche Fördergelder zur Verfügung. Für die Gemeinde Türkenfeld wurde im Bayerischen Breitbandförderprogramm eine Fördersumme von 590.000 € zu einem Fördersatz von 80 % (= Gemeindeanteil 118 TEUR) angesetzt. Weitere Fördergelder können im Rahmen des sogenannten Höfebonus in Höhe von 590.000 € abgerufen werden (Eigenanteil identisch). Somit stehen der Gemeinde Türkenfeld noch insgesamt Fördergelder in Höhe von rund 1.180.000 € zur Verfügung.

Um eine ausreichende Zukunftssicherheit des auszubauenden Gebiets zu gewährleisten, sollte über den in der Breitbandrichtlinie geforderten Mindeststandard von 50 Mbit/s für einen Teil und nicht weniger als 30 Mbit/s für alle Anschlüsse im Erschließungsgebiet hinaus eine Versorgungsrate von mindestens 200 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload gefordert werden. Ansonsten kann nicht ausgeschlossen werden, dass in absehbarer Zeit ein erneuter Ausbau des Netzes erforderlich wird. Es sollte eine Erschließung bis mindestens zur Grundstücksgrenze gewährleistet werden. Die für die Errichtung des Hausanschlusses verbundenen Kosten sind hierbei von den jeweiligen Eigentümern zu tragen. Erfolgt ein Ausbau inkl. Hausanschluss fallen dem Hauseigentümer keine weiteren Kosten zur Errichtung des Hausanschlusses an.

Die Grobkostenschätzung für den Ausbau der unterversorgten Gebiete in FTTH Technologie ergibt eine voraussichtliche Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von gerundet
  • bei Erschließung bis Grundstücksgrenze:        691.424 €
  • bei Erschließung inkl. Hausanschluss:        733.424 €

    = voraussichtlicher Anteil Gemeinde bei Erschließung inkl. Hausanschluss auf Basis der o. g. Kostenschätzung: 146,6 TEUR.

In beiden Fällen liegt die geschätzte Wirtschaftlichkeitslücke unter dem höchstmöglichen
Ausbaubetrag, der sich aus Förderhöchstsumme (inklusive Höfebonus) und Fördersatz des Bayerischen Breitbandförderprogramms ergibt.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens kann bei Überschreitung der gewünschten
Angebotssumme das Auswahlverfahren gedeckelt werden (Empfehlung: 675 TEUR inkl. Hausanschlüsse). Die Gemeinde Türkenfeld hat somit die Möglichkeit das Verfahren aufzuheben, wenn der Angebotspreis die Deckelung überschreitet.

Zahlungsflüsse:
25 % bei Auftragserteilung
25 % im Laufe der Bauarbeiten
50 % Schlussrechnung

Die Kosten müssen durch die Gemeinde verauslagt werden. Teil-Auszahlungen der Fördergelder durch die Regierung sind möglich um die gemeindliche Liquidität zu schonen.

Für die Beratungsleistung durch das Büro Ledermann steht ein sog. „Beratungsgutschein“ in Höhe von 50 TEUR zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das sog. Auswahlverfahren mit den im Sachvortrag vorgestellten noch unterversorgten Gebieten im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms durchzuführen. Die im Sachvortrag genannte vorläufige Deckelung auf 675 TEUR ist zu beachten. Es sollen Bandbreiten von 200 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload für alle Anschlüsse im Erschließungsgebiet gefordert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 17:12 Uhr