Rückschau:
Im Rahmen der Juli-Sitzung des Gremiums hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, das sog. Auswahlverfahren für noch unterversorgte Gebiete im Rahmen des Bayerischen Breitbandförder-programms durchzuführen. Mit dem für die heutige Sitzung aufbereiteten Sachvortag (maßgeblich begleitet durch das beauftragte Ingenieurbüro Ledermann) soll der Gemeinderat über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert werden und – basierend hierauf – entsprechende Beschlüsse fassen.
Allgemeines
Die Gemeinde Türkenfeld strebt die Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet an. Dazu hat die Gemeinde Türkenfeld ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Ausbau eines NGA- Netzes im Rahmen der bayerischen Breitbandförderrichtlinien durchgeführt.
Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen erfolgte am 23.07.2020 auf dem für das Verfahren zwingend vorgeschriebenen bayerischen Breitband Internetportal mit Angebotsfrist 03.09.2020, 11:00 Uhr. Die Frist wurde am 28.08.2020 auf den 08.09.2020, 11:00 Uhr verlängert.
Die Angebotssubmission erfolgte am 09.09.2020 um 11:00 Uhr in den Verwaltungsräumen der Gemeinde Türkenfeld.
Formelle Prüfung der Angebote
Nachfolgendes Angebot wurden form- und fristgerecht abgegeben und in der Angebotsbewertung betrachtet:
Betreiber
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Angebotsdatum
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Angebotssumme in €
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1 Bieter
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07.09.2020
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858.380
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Das Angebot wurde gemäß Bayerischer Breitbandförderrichtlinien einer Plausibilitätskontrolle durch das Breitbandzentrum unterzogen. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden die entsprechenden Vermerke in der Vergabeakte dokumentiert.
Fachliche Prüfung der Angebote
Die eingereichten Angebote erfüllen die Anforderungen der vorangegangenen Planung sowie der Ausschreibung vollumfänglich.
Auf Basis der in der Ausschreibung geforderten Auswahlkriterien
• Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke zu 35 %
• Technisches Konzept zu 30 %
• Höhe Endkundenpreise zu 10 %
• Servicekonzept zu 10 %
• Zeitl. Verfügbarkeit (% / Jahr) der Mindestübertragungsrate zu 10 %
• Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu 5 %
hat der Bieter mit dem Nachtragsgesamtangebot das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Ausschlaggebend bei der Bewertung ist dabei die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke.
Fördersumme
Der Fördersatz beträgt 80% der Wirtschaftlichkeitslücke. Die Gemeinde wird also eine Förderung in Höhe von 686.704 € beantragen.
Die Gemeinde hat daher einen Eigenanteil von 171.676 € (858.380 € x 20%). Die Erstellung der Hausanschlüsse ist im Angebot enthalten.
Vergabeempfehlung
Es wird empfohlen, vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides der Bezirksregierung den Auftrag an den Bieter zu vergeben.
Weitere Schritte nach Vergabebeschluss
Nach Vergabe durch den Gemeinderat muss bei der Bezirksregierung noch der entsprechende Förderantrag eingereicht werden. Die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen erfolgt durch das Ingenieurbüro Ledermann.
Sobald der Förderbescheid bei der Gemeinde Türkenfeld eingegangen ist, kann der Auftrag offiziell vergeben werden und der Kooperationsvertrag unterzeichnet werden. Die Realisierung des Projektes ist dann innerhalb der nächsten 12 Monate nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrags geplant.
Grafische Darstellung des weiteren Vorgehens: