Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Geräte- und Lagerschuppens auf den Grundstücken Fl. Nr. 48 und 51 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 14

Pressetaugliche Texte

Beantragt wird die Baugenehmigung für einen Geräte- und Lagerschuppen auf dem Grundstück Fl. Nr. 51 und 48 Gemarkung Türkenfeld. Das Vorhaben wurde bereits verwirklicht. Dies wurde bei einer Kontrolle durch das Landratsamt am 21.05.2019 festgestellt.
Errichtet wurde, an das bestehende Werkstattgebäude ein Reifenlager sowie ein Geräteschuppen. Die Holzständerkonstruktion trägt ein Pultdach mit 13° Dachneigung. Die Grundfläche des Baukörpers beträgt 10,30 m x 10,10 m.

Das Gebäude liegt auf zwei Grundstücken. Der Eigentümer der Fl. Nr. 51 Gemarkung Türkenfeld erklärt sich per Unterschrift mit der Grenzüberschreitung einverstanden. Der Eigentümer der Fl. Nr. 48 (Bauherr) hat mit dem Eigentümer Fl. Nr. 51 einen Pachtvertrag geschlossen.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als Dorfgebiet dar.
Ob sich das Bauvorhaben einfügt wird das Landratsamt prüfen.

Als Hinweis: Die Überbauung wird ein grundbuchamtlich gesichertes Überbaurecht fordern. Außerdem sind die Abstandsflächen auf Fremdgrund zu sichern. Mit diesen Themen wird sich das Landratsamt beschäftigen.
 

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zum Neubau eines Geräte- und Lagerschuppens auf den Grundstückes Fl. Nr. 48 und 51 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 17:12 Uhr