Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet / hier: Sachstandsbericht Renaturierung Ölbach sowie Information des Gemeinderats zum "Gewerbe- und Mischgebiet östl. Beurer Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö informativ 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Eine Überprüfung sämtlicher im Gemeindegebiet allokierter Ausgleichsflächen hat ergeben, dass Nacharbeiten i. B. auf die Umsetzung festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.

Die Fläche Fl. Nr. 239 Gemarkung Zankenhausen (Eigentümerin: Gemeinde Türkenfeld) dient in Teilen als Ausgleichsfläche für folgende Projekte:
  • Bebauungsplan am Härtl – erforderlich durch 2. Änderung - 1.319 m²
  • Bebauungsplan Saliterstraße Ost – 1.285 m²
  • 5. Änderung FNP – Turnhalle – 600 m²

Um die Ausgleichsmaßnahmen final „wertig“ umzusetzen, fordert die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Am Härtl“ am schmalen, länglichen Streifen entlang des Ölbachs Renaturierungsmaßnahmen im Uferbereich des Gewässers auf einer Breite von ungefähr 5 m (je nach Geländebeschaffenheit) vorzunehmen. Für diese Renaturierung ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Die Fläche als solche wurde einer extensiven Wiesennutzung zugeführt, die einmal im Jahr (nicht vor dem 01. Juli) gemäht werden soll. Der Pachtvertrag wurde entsprechend angepasst.
Das Ingenieurbüro Glatz-Kraus erhielt den Auftrag, die Antragsunterlagen für die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zu erarbeiten. Diese Antragsunterlagen sind Voraussetzung für die Umsetzung ALLER oben genannten Ausgleichsmaßnahmen. Der Auftrag für die erforderlichen Ingenieurleistungen wurde zum Bruttopreis von 1.600,00 € vergeben.  

Die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis wurde am 10.09.2020 beim Landratsamt beantragt.
Die Umsetzung soll nach Genehmigung und Witterung voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen. Die Baukosten sind mit ca. 35.000 € angesetzt. Förderungen sind nicht zu erwarten. Die geplante Ausführung ist in der Anlage dargestellt.

Ergänzend:
Die Restfläche der Fl. Nr. 239 Gemarkung Zankenhausen, die nicht als Ausgleichsmaßnahme für vorgenannte Projekte verwendet wird, ist 6.235 m² groß. Diese Fläche soll zukünftig nach Rücksprache mit dem Landratsamt einen Teil der geforderten Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet östlich der Beurer Straße“ darstellen. Die ursprünglich hierfür vorgesehene und im Bebauungsplan niedergeschriebene Fläche konnte nicht als Ausgleichsfläche umgesetzt werden, weshalb die Gemeinde in der Pflicht zur Kompensation ist. Der berechnete Ausgleichbedarf für das o. g. Mischgebiet in Summe liegt bei 9.052 m². Die Differenz zwischen 9.052 m² (= Ausgleichsbedarf) und 6.235 m² (Maßnahme, die auf Flur Nummer 239 umgesetzt wird) soll auf der Flur Nummer 860 Gemarkung Zankenhausen (Eigentümerin: Gemeinde Türkenfeld, Gesamtgröße: 7.390 m²) umgesetzt werden. Die Maßnahmen (z. B. Kontakt mit Pächtern) wurden durch die Gemeindeverwaltung angestoßen. Formal notwendig ist abschließend eine Änderung des Bebauungsplans. Nachdem diese zeit- und kostenaufwändig ist, soll die Herstellung der formalen Belange zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten Schritte in die Wege zu leiten (wasserrechtliche Genehmigung ist bereits beantragt). Ebenfalls soll im Haushalt 2021 ein entsprechender Kostenansatz aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2020 10:03 Uhr