Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet / hier: Vergabe der Renaturierungsmaßnahme Ölbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö informativ 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 07.10.2020 darüber informiert, dass eine Überprüfung sämtlicher im Gemeindegebiet allokierter Ausgleichsflächen stattgefunden hat. Im Zuge dieser Prüfung wurde durch die zuständigen Stellen im Landratsamt darauf hingewiesen, dass eine seit längerer Zeit zugesagte Ausgleichsmaßnahme im Umfeld des. sog. Ölbachs bislang nicht umgesetzt wurde und folglich noch umgesetzt werden muss.

Der Gemeinderat hat daraufhin im Haushalt 2021 entsprechende Mittel eingeplant und Planungsaufträge vergeben. Das Ingenieurbüro Glatz-Kraus erhielt in Zusammenarbeit mit einer versierten Fachplanerin den Auftrag, die Antragsunterlagen für die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zu erarbeiten. 

Der noch im Jahr 2020 begonnene Abstimmungsprozess mit den zuständigen Stellen (Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt) gestaltete sich intensiv aufgrund verschiedener Abhängigkeiten und konnte im Herbst 2021 abgeschlossen werden. Alle Antragsunterlagen sind mit den zuständigen Stellen abgestimmt und eingereicht; alle notwendigen Zustimmungen wurden in Aussicht gestellt, sodass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Kraus die Ausschreibung der Arbeiten in die Wege geleitet hat. 


Welche Ausgleichs-Maßnahmen sind konkret gefordert?
Um die Ausgleichsmaßnahmen final „wertig“ umzusetzen, fordert die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Am Härtl“ am schmalen, länglichen Streifen entlang des Ölbachs Renaturierungsmaßnahmen im Uferbereich des Gewässers auf einer Breite von ungefähr 5 m (je nach Geländebeschaffenheit) vorzunehmen. 

Details können den angefügten Unterlagen für das wasserrechtliche Verfahren entnommen werden. 



Ergebnis der Ausschreibung:
Zur Submission am 29.11.2021 haben insgesamt drei Firmen Angebote abgegeben:
:
01.        Fa. Strommer, Schongau                          49.410,59 € 
02.        Fa. 2                                                  57.022,49 €  
03.         Fa. 3                                                  75.215,22 € 


Information zu den (Fach)-Planungskosten:
Aufgrund geänderter Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes musste, wie dem Gemeinderat berichtet, die Planung für die Renaturierungsmaßnahme Ölbach angepasst werden (angepasste Planung wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt). Durch das Ing.-Büro wurde dementsprechend eine neue Planung erarbeitet und eine Fachplanerin hinzugezogen. Durch diese Überplanung entstand ein höherer Aufwand als ursprünglich angenommen. Mit Kosten i. H. v. ~ 6.000 Euro zzgl. Bauüberwachung muss gerechnet werden. Diese Kosten sind inhaltlich schlüssig, da die Planung zweimal grundlegend überarbeitet und um Ergebnistypen erweitert wurde, einige Ortstermine notwendig waren und auch die zusätzlich hinzugezogene Landschaftsplanerin mehr Aufwand berechnen musste. Der Vermesser war ebenfalls mehrere Male vor Ort. Die Rechnung wurde im November frei gegeben. 
Für die Zukunft kann aus diesem Sachverhalt gelernt werden, dass im Kontext Wasser „kompakte Planungen“ („Einseiter“) der Vergangenheit angehören und durch die Beteiligung verschiedener Behörden immer höhere Aufwände und Auflagen entstehen. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Im Haushalt 2021 waren 45 TEUR für die Maßnahme veranschlagt (+ Planungskosten)
Nachdem die Maßnahme im 1. Quartal 2022 umgesetzt werden soll, ist im Haushalt 2022 ein neuer Ansatz zu bilden; in 2021 sind entsprechend keine Ausgabe angefallen. 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an den Billigstbieter, Firma Strommer, Schongau zum Angebotspreis von 49.410,59 € zu vergeben.
Darüber hinaus nimmt der Gemeinderat die Kosten im Kontext der für die wasserrechtliche Erlaubnis notwendigen Planungen, Antragsunterlagen, etc. in Höhe von ~ 6 TEUR zur Kenntnis.
Die Kosten der Maßnahme sind in der Haushaltsplanung 2022 darzustellen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an den Billigstbieter, Firma Strommer, Schongau zum Angebotspreis von 49.410,59 € zu vergeben.
Darüber hinaus nimmt der Gemeinderat die Kosten im Kontext der für die wasserrechtliche Erlaubnis notwendigen Planungen, Antragsunterlagen, etc. in Höhe von ~ 6 TEUR zur Kenntnis.
Die Kosten der Maßnahme sind in der Haushaltsplanung 2022 darzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr