Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes BPL "Am Malerwinkel", betroffenes Grundstück Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 13

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“. Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück an der westlichen Grundstücksgrenze einen schützenswerten Baum- und Strauchbestand vor.

Die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume ist nicht mehr gewährleistet. Hierzu liegt auch ein Gutachten vor (siehe Anlage). Der Antragsteller möchte von einer Ersatzpflanzung Abstand nehmen, da laut Gutachten aufgrund der unmittelbaren Nähe die Wurzeln zu Bauschäden am bestehenden Gebäude geführt haben. Bei den bestehenden Bäumen handelt es sich um Birken (Flachwurzler) und Buchen (Herzwurzler).

Die Verwaltung schlägt vor, dem Wunsch des Antragstellers auf Verzicht auf entsprechenden Nachpflanzungen an selber Stelle nachzukommen. Stattdessen wir angeregt, im Umgriff des Hauses zum Erhalt der Grundstruktur drei Bäume nachzupflanzen. Beim Pflanzort der Bäume sollte darauf geachtet werden, dass im Laufe des Lebenszyklus der Bäume eine Beschädigung des Wohngebäudes ausgeschlossen ist.  Die nachzupflanzenden Bäume sollten entweder einen Stammdurchmesser von 13-18 cm haben; alternativ könnten mehrere kleinere Bäume gepflanzt werden.





Vom Baumgutachter wurden folgendes vorgeschlagen:

Wir könnten uns jedoch vorstellen an dieser Stelle zwei Weißdorn (Höhe 200cm bis 250) zu pflanzen und auf dem Grundstück wäre ja auf der Nordseite noch Platz für einen großen Baum.

  • Acer pseudoplatanus - Berg-Ahorn
  • Juglans regia – Walnussbaum
  • Liriodendron tulipifera – Tulpenbaum
  • Quercus robur - Stiel-Eiche
  • Tilia cordata - Winter-Linde

Ich denke, dass wäre dann auch dem Eigentümer ggü. äußerst fair, da er drei Bäume der ersten Wuchsordnung entfernt und zwei Bäume der dritten und einen Baum der ersten Wuchsordnung nachpflanzt.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in Bezug auf den schützenswerten Baumbestand an der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen. Von einer Ersatzpflanzung an gleicher Stelle wird abgesehen. Die Bäume sind an anderer Stelle wie im Sachvortrag beschrieben zu ersetzen. Die Verwaltung soll hier eine entsprechende Auflage im Bescheid aufnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in Bezug auf den schützenswerten Baumbestand an der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen. Eine Ersatzpflanzung für die drei gefällten Bäume ist vorzunehmen. Die ersetzten Bäume sollen einen Stammumfang von 18 – 20 cm vorweisen und können an anderer Stelle des Grundstücks ersetzt werden.
Die Verwaltung soll die entsprechenden Auflagen im Bescheid aufnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr