Bauleitplanung: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "SALITERSTRASSE NORD"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR Gerhard Müller.

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:
NEIN:

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Um den ungebrochenen Bedarf an Wohnraum zu decken und dabei ortsplanerisch sinnvoll vorzugehen, hat der Gemeinderat nach langjähriger Vorarbeit zum Ende der letzten Wahlperiode hin einstimmig einen neuen Flächennutzungsplan beschlossen. Parallel dazu wurde – schon im Jahr 2018 – ein sog. „Baulandgrundsatzbeschluss“ gefasst, der wichtige Weichenstellungen für die Ausweisung neuer Baugebiete vornimmt. Wichtig war und ist dem Gremium, eine nachhaltige Vorgehensweise zu wählen, die ortsplanerische Aspekte würdigt und gleichzeitig die kommunale Infrastruktur nicht überfordert.

Einhergehend mit den im Flächennutzungsplan definierten Entwicklungsräumen soll mit der vorliegenden Beschlussvorlage der sog. Aufstellungs-Beschluss für einen (neuen) Bebauungsplan „SALITERSTRASSE NORD“ gefasst werden. Der Geltungsbereich umfasst im Kern Flurnummer 716/13 (Gemarkung Türkenfeld, Größe: 9.894 m²) sowie entsprechende Zuwegungen, etc.



Planungsziel in diesem Kontext ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Der Fokus soll auf der Schaffung von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern liegen. Zu beachten ist die Ortsrandlage der Fläche, die Lage im Umgriff des Höllbachs sowie die zwingende Notwendigkeit, die auf dem Grundstück etablierte und ökologisch wertvolle Feldhecke zu erhalten. Ebenso soll sich die Struktur des neu entstehenden Gebietes in vorhandene umliegende Bebauungsstrukturen einfügen.

Die Verwaltung schlägt vor, parallel zum Aufstellungsbeschluss den PV (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München) mit der Durchführung des Verfahrens (Erstellung Planungen, Bauleitverfahren, …) i. R. d. Mitgliedschaft der Gemeinde Türkenfeld im PV zu beauftragen.
Die hierfür entstehenden Kosten werden entsprechend Aufwand zu den dem Gemeinderat bekannten Stundensätzen abgerechnet (vgl. ähnliche Verfahren).



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Saliterstraße Nord“. Das Plangebiet umfasst im Bereich der nördlichen Saliterstraße angrenzend an den sog. Bachfeldweg ein circa 10.000 m² großes Plangebiet (Fläche Fl. Nr. 716/13 Gemarkung Türkenfeld). Die Zufahrt erfolgt über die Saliterstraße bzw. ggf. anteilig den Bachfeldweg.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Sofern planungstechnisch sinnvoll und notwendig, können direkt angrenzende Parzellen in die Planung aufgenommen werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Darüber hinaus beauftragt der Gemeinderat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Durchführung des Verfahrens wie im Sachvortrag beschrieben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, etwaige notwendige Gutachten, fachspezifische Untersuchungen, etc. zu beauftragen, sofern sich diese im Rahmen des Haushaltsansatzes für Planungskosten bewegen und den Ermächtigungsrahmen einhalten.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Saliterstraße Nord“. Das Plangebiet umfasst im Bereich der nördlichen Saliterstraße angrenzend an den sog. Bachfeldweg ein circa 10.000 m² großes Plangebiet (Fläche Fl. Nr. 716/13 Gemarkung Türkenfeld). Die Zufahrt erfolgt über die Saliterstraße bzw. ggf. anteilig den Bachfeldweg.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Sofern planungstechnisch sinnvoll und notwendig, können direkt angrenzende Parzellen in die Planung aufgenommen werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Darüber hinaus beauftragt der Gemeinderat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Durchführung des Verfahrens wie im Sachvortrag beschrieben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, etwaige notwendige Gutachten, fachspezifische Untersuchungen, etc. zu beauftragen, sofern sich diese im Rahmen des Haushaltsansatzes für Planungskosten bewegen und den Ermächtigungsrahmen einhalten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2021 08:28 Uhr