Bebauungsplan "SALITERSTRASSE NORD" / hier: Vorstellung des aktuellen Planungsstandes sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR Gerhard Müller.

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:                 12
NEIN:                   1
(GR Gerhard Müller ist nicht zur Abstimmung berechtigt)
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Um den ungebrochenen Bedarf an Wohnraum zu decken und dabei ortsplanerisch sinnvoll und gemäß Flächennutzungsplan vorzugehen, hat der Gemeinderat im Rahmen der Mai-Sitzung 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Saliterstraße Nord“ einstimmig beschlossen. Vorausgegangen war dem Beschluss ein hälftiger Ankauf des Flächenumgriffs, wie im Baulandgrundsatzbeschluss festgelegt. Beauftragt mit der Planung wurde der Planungsverband. Im Sommer 2021 wurden darüber hinaus ein Baugrundgutachten erstellt, das im Anschluss durch den Planungsverband bewertet wurde und in die Planungen eingeflossen ist. Zur weiteren Detaillierung der Planung haben im Jahr 2021 auch zwei virtuelle Treffen der vom Gemeinderat eingesetzten Arbeitsgruppe mit dem Planungsverband stattgefunden.

Im Herbst 2021 wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der vom Wasserwirtschaftsamt geforderten „Überrechnung Überschwemmungsgebiet Höllbach“ vorgestellt. Nachdem die potentiellen Bauflächen im Umgriff des Höllbachs liegen, mussten auch die Ergebnisse dieses Gutachtens in die weiteren Planungen einfließen. Am 17.11.2021 hat aus diesem Grund ein Expertengespräch (Wasserwirtschaftsamt, Planungsverband, Ing. Steinbacher, Gemeindeverwaltung) stattgefunden um die Implikationen aus der „Überrechnung Überschwemmungsgebiet Höllbach“ auf den Bebauungsplan „Saliterstraße Nord“ zu besprechen. Folgendes Ergebnis ist festzuhalten:
  1. Eine Bebauung bis zum Bachlauf (siehe Grafik unten) würde vermutlich ein jahrelanges wasserrechtliches Verfahren nach sich ziehen und intensive Retentionsmaßnahmen erfordern, deren hohe Kosten dann auf das Baugebiet umzulegen wären. Nach §77 des Wassergesetzes sind nämlich (dokumentierte) Überschwemmungsflächen grds. von Bebauung frei zu halten. 
  2. Alle Beteiligten schlagen vor, zunächst auf eine Realisierung der ersten Baureihe entlang der Straße zu verzichten (von insg. knapp 10.000m² wären somit „nur“ noch rund 7.500m² bebaubar). 

  3. Auf den dann nicht bebaubaren ~ 2.500m² könnten gebietsnah alle für das Gebiet erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden. Ebenso könnte dort z. B. ein (Wasser)-Spielplatz entstehen.


Der Planungsverband hat unter Würdigung aller Faktoren (Überschwemmungsbereich, bauliche Vorgaben, Ergebnis Bodengutachten, angestrebte Nutzung, städtebaulicher Anspruch, …) einen Entwurf erarbeitet (bestehend aus zwei Varianten), der heute dem Gemeinderat vorgestellt wird (siehe unten). Auf Basis dieses Entwurfs schlägt die Verwaltung vor, das weitere Verfahren zu bestreiten (siehe nächste Schritte). Aufgrund der Charakteristik der Fläche gibt es kaum weitere Alternativen zur Gestaltung der Zufahrt, etc.
Entstehen kann gleichzeitig ein „heimeliges“ und in sich stimmiges Quartiers-Bild. 
Wichtig: Angesichts der örtlichen Gegebenheiten wurden verschiedene Zufahrtssituationen und Anordungen der Gebäude geprüft. Die nachfolgend gezeigte Variante erscheint als die Sinnvollste i. B. auf vollst. Erhalt Feldhecke / Ausnutzung Räume ausserhalb pot. Überschwemmungsflächen, etc.

Variante 1 a (Verzicht auf eine Bau-Parzelle):




Variante 2 a (optimale Ausnutzung der Fläche aufgrund Wegfall Überschwemmungsfläche, „gewinnen“ einer Bauparzelle):







Folgender Zeitplan wird angestrebt, wobei die tatsächliche Dauer der Beteiligungsrunden von Art und Umfang der Anregungen und Bedenken der Beteiligten abhängen wird:

-       Mai 2022 (= Sitzung ist am 04.05.): Beschlussfassung im GR über Entwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
-       September 2022 (= Sitzung am 21.09.): GR-Befassung und zweite Auslegung; parallel: Erschließungsplanung und Start Umlegung spätere Flächenaufteilung durch Vermessungsamt
-       Dezember 2022 (= Sitzung am 21.12): Satzungsbeschluss



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt Verwaltung und Planungsverband, auf Grundlage der im Sachvortrag gezeigten Variante [??] einen konkreten Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten  und möglichst zeitnah eine erneute Befassung im Gremium mit darauf folgender Öffentlichkeitsbeteiligung  in die Wege zu leiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt Verwaltung und Planungsverband, auf Grundlage der im Sachvortrag gezeigten Variante 2a die Planungen voranzutreiben. Dabei soll versucht werden, die Zahl der Doppelhäuser zu steigern und dafür auf Einfamilienhäuser zu verzichten (angestrebt wird idealerweise der „Tausch“ zweier EFH in Doppelhäuser, sofern möglich). Sodann ist ein konkreter Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und möglichst zeitnah eine erneute Befassung im Gremium mit darauf folgender Öffentlichkeitsbeteiligung in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.04.2022 11:19 Uhr