Bauantrag; Errichtung einer Terrassen-Überdachung auf dem Grundstück "Aresingerstraße 12 c", Fl. Nr. 1380/12 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Bauort: Aresinger Straße 12 c, Fl. Nr. 1380/12 Gemarkung Türkenfeld
Das Grundstück Fl. Nr. 1380/12 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut.
Die geplante Terrassen-Überdachung hat eine Grundfläche von 6,00 m x 3,24 m. Der Anbau ist erdgeschossig und mit einem Pultdach aus Glas geplant.
Die Abstandsfläche der Terrassen-Überdachung kommt auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 1380/3, Aresinger Straße 12 d zu liegen. Hierfür wird gem. Art. 63 BayBO eine Abweichung von den Abstandsflächen beantragt. Der Nachbar hat seine Zustimmung zum Vorhaben gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassen-Überdachung auf dem Grundstück „Aresinger Straße 12c“, Fl. Nr. 1380/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, auch i. B. auf die Abweichung bzgl. der Abstandsflächen.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassen-Überdachung auf dem Grundstück „Aresinger Straße 12c“, Fl. Nr. 1380/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, auch i. B. auf die Abweichung bzgl. der Abstandsflächen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2021 13:00 Uhr