Bauantrag; Errichtung einer Terrassen-Überdachung auf dem Grundstück "Aresingerstraße 12 c", Fl. Nr. 1380/12 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö 15

Pressetaugliche Texte

Bauort: Aresinger Straße 12 c, Fl. Nr. 1380/12 Gemarkung Türkenfeld

Das Grundstück Fl. Nr. 1380/12 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut. 
Die geplante Terrassen-Überdachung hat eine Grundfläche von 6,00 m x 3,24 m. Der Anbau ist erdgeschossig und mit einem Pultdach aus Glas geplant. 

Die Abstandsfläche der Terrassen-Überdachung kommt auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 1380/3, Aresinger Straße 12 d zu liegen. Hierfür wird gem. Art. 63 BayBO eine Abweichung von den Abstandsflächen beantragt. Der Nachbar hat seine Zustimmung zum Vorhaben gegeben. 





Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassen-Überdachung auf dem Grundstück „Aresinger Straße 12c“, Fl. Nr. 1380/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, auch i. B. auf die Abweichung bzgl. der Abstandsflächen.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassen-Überdachung auf dem Grundstück „Aresinger Straße 12c“, Fl. Nr. 1380/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, auch i. B. auf die Abweichung bzgl. der Abstandsflächen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 13:00 Uhr