Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück "Echinger Straße 12", Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 15
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö 18

Pressetaugliche Texte

Bauort: Echinger Str. 12, Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen

In der Sitzung vom 15.01.2020 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhaushälften auf der Fl. Nr. 193/1 Gem. Zankenhausen behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Im Juli teilte das Landratsamt mit, dass das Bauvorhaben in der urspr. genehmigten Fassung auf Grund der geplanten Geländeveränderungen (Geländeaufschüttungen), etc. nicht genehmigt werden kann. Die Pläne wurden entsprechend den Vorgaben des LRA überarbeitet (siehe Anhang – Schreiben LRA vom 29.07.2020). Mit Datum vom 20.05.2021 wurde der Vorbescheid für ein Doppelhaus erlassen. 

Die Pläne des Grundstückseigentümers haben sich nun geändert. Er strebt jetzt anstelle eines Doppelhauses den Bau eines Einfamilienhauses auf dem 1.130 m² großen Grundstück an und hat die entsprechenden Unterlagen zur Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht. 
Die Grundfläche des Einfamilienhauses beträgt 10,00 m x 10,20 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 25°
Die Wandhöhe im Mittel 6,645 m. 



Gegenüber dem genehmigten Vorbescheid wurde die Wandhöhe erhöht. Inwieweit die Erhöhung aufgrund der jetzt verringerten Gesamtgröße des Baukörpers vertretbar ist, kann final nur das Landratsamt beurteilen.   


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gem. Zankenhausen, „Echinger Straße 12“ gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gem. Zankenhausen, „Echinger Straße 12“ gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 13:00 Uhr