Dauerhafte Etablierung der im Jahr 2020 durchgeführten Aktion "Türkenfeld hilft!" / Annahme von Zuwendungen durch die Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie im letzten Herbst hat sich der Gemeinderat entschlossen, einem Wunsch aus der Bürgerschaft nachzukommen und seitens der Gemeinde Spenden/ Zuwendungen anzunehmen. Diese Zuwendungen wiederum wurden z. B. an bedürftige Mitbürger weitergereicht (z. B. in Form von Essensgutscheinen, …), für den „Helfer vor Ort“ eingesetzt, etc. . Formal korrekt wurde die Annahme der Spenden durch den Gemeinderat beschlossen (vgl. Sammelbeschluss); die Spenden wurden auf zwei Haushaltsstellen abgebildet. 

In der Zwischenzeit sind weitere Bürger auf die Gemeinde zugekommen und schlagen vor, diese bislang einmalige Spenden-Aktion regelm. fortzusetzen und dabei auch den Verwendungszweck der Spenden breiter zu fassen (=> fortan „Türkenfeld hilft & gestaltet!“). Konkret geplant wäre, die an die Gemeinde geleisteten Spenden/ Zuwendungen wie folgt zu verwenden (Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit; aufgegriffen wurden Anregungen aus der Bevölkerung): 
    • Unbürokratische Zuwendungen an hilfsbedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger.
    • Unterstützung für den neu ins Leben gerufenen „Helfer vor Ort“ (z. B. für zusätzliche Ausrüstung, …).
    • Unterstützung caritativer und sozialer Zwecke 
    • Unterstützung für Sonder-Aktionen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Theaterfahrten, …) bzw. besondere zusätzliche Ausstattungsgegenstände für unsere Spielplätze, …. 
    • Unterstützung in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege (z. B. Sanierung Mariensäule, …) und Sport sowie Maßnahmen zum Erhalt eines vitalen Dorfes.
    • Finanzierung neuer Parkbänke bzw. Austausch von in die Jahre gekommenen Bänken, Erlebbar-Machen lokaler Wanderwege, ….
    • Förderung besonderer Maßnahmen zum Schutz von Natur, Umwelt und Klima, wie z. B. Anlage von Bienen-Weiden auf öffentlichen Grünflächen.

Wissend um die Bedeutung von Zuwendungen hat das Bayerische Innenministerium im Jahr 2008 entsprechende Handlungsempfehlungen veräußert (vgl. Anlage zum heutigen TOP). In der Präambel heißt es:

Unentgeltliche Zuwendungen Privater für kommunale und gemeinnützige Zwecke sind Ausdruck des sozialen bürgerschaftlichen Engagements. Sie stellen in vielen Einzelfällen ein
wichtiges zusätzliches Finanzierungsmittel zur Verwirklichung öffentlicher Projekte dar. Das
Einwerben und die Entgegennahme solcher Zuwendungen gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Der Einsatz vieler kommunaler Mandatsträger in diesem Bereich dient
dem Allgemeinwohl und verdient Unterstützung. (…)


Grund für die vom Innenministerium veröffentlichte Handlungsempfehlungen waren diverse offene Haftungsfragen, insb. für den Ersten Bürgermeister. Der Sachverhalt ist in nachfolgendem Artikel – veröffentlicht vom Bayerischen Gemeindetag – gut beschrieben:  


Bürgermeister und Verwaltung sind überzeugt, dass durch Zuwendungen an die Gemeinde viel Gutes bewirkt werden kann und gleichzeitig die Bereitschaft dazu in der Bürgerschaft hoch ist. Parallel liegt dem Bürgermeister selbstverständlich daran, alle Maßgaben der Handlungsempfehlung einzuhalten. 

Andere Kommunen verfahren ähnlich und haben bereits ähnliche Konstrukte für finanzielles bürgerschaftliches Engagement eingerichtet. 

Ein Austausch zwischen Kommunalaufsicht und Verwaltung zum Procedere fand ebenfalls statt. 

Konkret vorgeschlagen wird darum:

1)        Der Gemeinderat beschließt, die im Jahr 2020 gestartete Aktion „Türkenfeld hilft!“ dauerhaft fortzusetzen und den Verwendungszweck möglicher Zuwendungen wie im Sachvortrag beschrieben zu definieren. Diese Art des bürgerschaftlichen Engagements wird ausdrücklich begrüßt. 
2)        Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, alle im Rahmen der Aktion eingeworbenen Zuwendungen bzw. deren Annahme im Gemeinderat gesammelt zur Abstimmung zu stellen (analog dem bisherigen Verfahren bei Einzelspenden bzw. Zuwendungen); die Annahme der Zuwendungen/ Spenden erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Gremiums.  
3)        Der Gemeinderat beschließt, die meist Ende eines Jahres im Rahmen der Aktion „Türkenfeld hilft!“ eingeworbenen Einzelzuwendungen im Folgejahr auf expliziten Haushaltsstellen bzw. sog. V-Konten abzubilden.
4)        Der Einsatz bzw. die Verwendung der Gelder erfolgt gemäß Geschäftsordnung (= „Ausgabe-Kompetenz“ analog den in der Geschäftsordnung festgelegten Kompetenz-Grenzen). Der Erste Bürgermeister erklärt, dass er im Spezialfall der Verwendung von Zuwendungen/ Spenden abweichend von den in der Geschäftsordnung festgelegten Wertgrenzen die BGM-Stellvertreter im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit ab einem Einzel-Ausgabewert von 1.000 Euro einbinden wird (geltend ab einer möglichen Aktion 2021 ff). Unterjährig sind Vorschläge für die konkrete Spenden-Verwendung aus der Bürgerschaft bzw. aus dem Kreis des Gemeinderats und seiner Referentinnen und Referenten hoch willkommen. Projekte größerer Dimensionierung werden wie üblich über die Haushaltsberatungen diskutiert und beschlossen. 



Zu beachten: Die Sitzungsvorlage befasst sich explizit mit der konzertierten Aktion i. S. „Türkenfeld hilft!“. Zuwendungen, die losgelöst davon an die Gemeinde geleistet werden, werden analog dem bisherigen Procedere behandelt (Beschlussfassung über die Annahme durch den GR, …). 





Beschlussvorschlag:
1)        Der Gemeinderat beschließt, die im Jahr 2020 gestartete Aktion „Türkenfeld hilft!“ dauerhaft fortzusetzen und den Verwendungszweck möglicher Zuwendungen wie im Sachvortrag beschrieben zu definieren. Diese Art des bürgerschaftlichen Engagements wird ausdrücklich begrüßt. 
2)        Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, alle im Rahmen der Aktion eingeworbenen Zuwendungen bzw. deren Annahme im Gemeinderat gesammelt zur Abstimmung zu stellen (analog dem bisherigen Verfahren bei Einzelspenden bzw. Zuwendungen); die Annahme der Zuwendungen/ Spenden erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Gremiums.  
3)        Der Gemeinderat beschließt, die meist Ende eines Jahres im Rahmen der Aktion „Türkenfeld hilft!“ eingeworbenen Einzelzuwendungen im Folgejahr auf expliziten Haushaltsstellen bzw. sog. V-Konten abzubilden.
Der Einsatz bzw. die Verwendung der Gelder erfolgt gemäß Geschäftsordnung (= „Ausgabe-Kompetenz“ analog den in der Geschäftsordnung festgelegten Kompetenz-Grenzen). Der Erste Bürgermeister erklärt, dass er im Spezialfall der Verwendung von Zuwendungen/ Spenden im Kontext „Türkenfeld hilft“ abweichend von den in der Geschäftsordnung festgelegten Wertgrenzen die BGM-Stellvertreter im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit ab einem Einzel-Ausgabewert von 1.000 Euro einbinden wird.  Unterjährig sind Vorschläge für die konkrete Spenden-Verwendung aus der Bürgerschaft bzw. aus dem Kreis des Gemeinderats und seiner Referentinnen und Referenten hoch willkommen. Projekte größerer Dimensionierung werden wie üblich über die Haushaltsberatungen diskutiert und beschlossen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, die im Jahr 2020 gestartete Aktion „Türkenfeld hilft!“ dauerhaft fortzusetzen und den Verwendungszweck möglicher Zuwendungen wie im Sachvortrag beschrieben zu definieren. Diese Art des bürgerschaftlichen Engagements wird ausdrücklich begrüßt. 
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, alle im Rahmen der Aktion eingeworbenen Zuwendungen bzw. deren Annahme im Gemeinderat gesammelt zur Abstimmung zu stellen (analog dem bisherigen Verfahren bei Einzelspenden bzw. Zuwendungen); die Annahme der Zuwendungen/ Spenden erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Gremiums.  
  3. Der Gemeinderat beschließt, die meist Ende eines Jahres im Rahmen der Aktion „Türkenfeld hilft!“ eingeworbenen Einzelzuwendungen im Folgejahr auf expliziten Haushaltsstellen bzw. sog. V-Konten abzubilden. Der Einsatz bzw. die Verwendung der Gelder erfolgt gemäß Geschäftsordnung (= „Ausgabe-Kompetenz“ analog den in der Geschäftsordnung festgelegten Kompetenz-Grenzen). Der Erste Bürgermeister erklärt, dass er im Spezialfall der Verwendung von Zuwendungen/ Spenden im Kontext „Türkenfeld hilft“ abweichend von den in der Geschäftsordnung festgelegten Wertgrenzen die BGM-Stellvertreter im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit ab einem Einzel-Ausgabewert von 1.000 Euro einbinden wird.  Unterjährig sind Vorschläge für die konkrete Spenden-Verwendung aus der Bürgerschaft bzw. aus dem Kreis des Gemeinderats und seiner Referentinnen und Referenten hoch willkommen. Projekte größerer Dimensionierung werden wie üblich über die Haushaltsberatungen diskutiert und beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr