Dorfentwicklung | Sanierung Bahnhofstraße & Dorfweiher ("Bauabschnitte II bzw III"): Information des Gemeinderats über möglicherweise nicht zur Verfügung stehende ALE-Fördergelder im Jahr 2022 sowie Vorschlag eines Alternativszenarios mit Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 4

Pressetaugliche Texte

Wie das Amt für ländliche Entwicklung der Gemeinde Ende Juli 2021 mitgeteilt hat, kann aufgrund fehlender Förderbudgets eine Finanzierung und damit Durchführung des Bauabschnitts II bzw. III im Jahr 2022 (ggf. ff.) Stand heute nicht garantiert werden. Frau Pavoni als zuständige Ansprechpartnerin des ALE sowie Bürgermeister Staffler arbeiten daran, eine Alternativfördermöglichkeit über ein seitens der Europäischen Union aufgelegtes Programm in die Wege zu leiten bzw. zumindest den Versuch zu unternehmen, hier in die engere Wahl der Förderkandidaten zu kommen. Hier bestünde die theoretische Chance, die Bauabschnitte II und III in einem Paket zur Förderung anzumelden und – im Falle einer Förderzusage – auch gefördert zu bekommen. Anders als bei Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung wäre bei einer ELER-Förderung die Gemeinde alleinige Bauherrin der Maßnahme.  

Beim sog. ELER-Programm bzw. Fond [= Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union] wäre das Verfahren wie folgt:
  1. Die Entwurfsplanung wird wie geplant durch die Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen. Ebenso wird versucht, die wasserrechtlichen Aspekte i. B. auf den Dorfweiher abschließend zu klären. Für die seitens der Gemeinde durchzuführenden Arbeiten im Kontext Wasserleitungen und Oberflächenentwässerung liegt eine abgeschlossene Planung bereits vor. 
  2. Die finale Entwurfsplanung wird an die Gemeinde übergeben. Die Gemeinde ist dann für die Vergabe der Ausführungsplanung verantwortlich; besagte Planungsleistung muss vorab ausgeschrieben werden. Die Kosten für die Planung inkl. Begleitung des Vorhabens liegen grob kalkuliert bei ~ 250 TEUR (gerechnet für die Bauabschnitte II + III).
    Für den Vergabe-Zeitpunkt er Planung gibt es zwei Szenarien:
    A) Sofortige Vergabe der Ausführungsplanung nach Abschluss der Entwurfsplanung
    Pro-Argument: Planung muss „eh irgendwann gemacht werden“; 
    Contra-Argument: Sollten wir im ELER-Programm nicht bedacht werden und wir die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der „normalen“ Dorferneuerung schrittweise umsetzen, besteht KEINE Möglichkeit auf nachträgliche Förderung der Planungskosten. 
    B) Fokus bis Dezember 2021 auf die Erstellung eines qualitativ hochwertigen ELER-Antrags; anschl. Abwarten der ELER-Vergabe-Entscheidung und nach März 2022 Vergabe der Ausführungsplanung durch die Gemeinde
    Pro-Argument: Fokus kann auf ELER-Antrag gelegt werden (div. Projekte in der Verwaltung laufen parallel. 
    Contra-Argument: Im Falle einer ELER-Förderzusage im März 2022 könnte erst danach die Ausführungsplanung erstellt werden, was einen Baubeginn dann erst zum August/September 2022 hin möglich erscheinen lässt. 

    Aufgrund der Mächtigkeit der Bauabschnitte muss hier aber ohnehin auf vsl. 2 Jahre geplant werden. 
  3. Bis Dezember 2021 müsste die Gemeinde auf Grundlage der abgeschlossenen und vom ALE genehmigten Entwurfsplanung einen ELER Antrag stellen. Dieser ist mit der vom ALE geprüften Entwurfsplanung (siehe Schritt 1) bis Mitte Dezember beim ALE einzureichen.
    WICHTIG: Die Vergabe der ELER-Mittel erfolgt anhand eines Punkte-Katalogs. In diesem werden div. Kriterien abgefragt. Eine interne Simulation der Punkte-Vergabe hat ergeben, dass eine Aussicht auf Erfolg bei der Fördermittelvergabe nur dann gegeben ist, wenn der Bahnhofsvorplatz (Buswendeplatz, E-Ladestationen, …) Teil des Projekts ist. Hierzu bedarf es aber der Zustimmung der Deutschen Bahn und diverser Tochtergesellschaften der Bahn. Diese Zustimmung muss VOR Einreichung des ELER-Antrags im Dezember vorliegen, was angesichts der Abhängigkeiten höchst ambitioniert bis unmöglich erscheint. Bürgermeister Staffler hat an den entsprechenden Stellen die eindringliche Bitte um Unterstützung hinterlegt.   
  4. Die Entscheidung über die Aufnahme in das ELER-Programm erfolgt vsl. erst im März 2022. 
  5. Die Förderhöhe im ELER-Programm liegt laut ALE bei vsl. 80% der Nettobausumme, wobei der Umfang (Anteil Oberflächenentwässerung, …) derzeit geklärt wird. Eine Grobbetrachtung hat ergeben, dass „unterm Strich“ die Förderkonditionen nicht schlechter sind als bei einer DE-Förderung. 
  6. Bei einer Nicht-Beachtung der Maßnahme im ELER-Programm erfolgt eine bevorzugte Förderung mit nationalen Mitteln durch das ALE, wobei diese wiederum abhängt vom Vorhandensein ausreichender Mittel.  

Um alle Handlungs- und Zuschuss-Optionen offen zu halten, empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, die Bewerbung um sog. „ELER-Mittel“ zu beschließen. Gleichzeitig sollte die Verwaltung beauftragt werden, nach einer hoffentlich positiven Entscheidung (= Zusage von ELER-Mitteln) Angebote von Ingenieur-Büros für die Durchführung der Ausführungsplanung einzuholen – immer nach vorheriger Durchführung einer begleiteten und EU-Rechtskonform dokumentierten Vergabe der Planungsleistungen.

Wichtiger Teil der ELER-Antragsunterlagen ist auch eine formale Beschlussfassung des Gemeinderats, der die Realisierung der Bauabschnitte II + III festschreibt. Der Gemeinderat hat sich bereits in der Februar Sitzung 2021 eingehend mit dem Thema befasst; in dieser wurden auch die Kostenschätzungen bekannt gegeben, die im Zuge der Finalisierung der Entwurfsplanung nochmals validiert werden. 

An dieser Stelle muss auf Unwägbarkeiten i. B. auf die wasserrechtliche Behandlung insb. des Weiher-Dammes hingewiesen werden. Parallel zu den Arbeiten i. R. d. Dorfentwicklung läuft die vom Gemeinderat beschlossene Überrechnung des Überschwemmungsgebietes des Höllbachs für den kompletten Altort, in der auch der Weiher-Damm eine Rolle spielt. Diese Fragen werden parallel Betrachtet und mit den Förderbehörden geklärt.  

Wichtig: OHNE Zuschuss ist die Maßnahme angesichts der div. weiteren Projekte im Gemeindegebiet nicht durchführbar. Sollte die Aufnahme in das ELER-Programm nicht gelingen, muss auf die Verfügbarkeit von regulären ALE-Mitteln (2023 ff.?) gewartet werden. Allein für den Bauabschnitt II beträgt der Zuschuss des ALE ~ 800 TEUR. 


***

Nachrichtlich: Schreiben an den Konzernbeauftragten der Deutschen Bahn in Bayern:

Von: Staffler Emanuel <E.Staffler@tuerkenfeld.de> 
Gesendet: Freitag, 27. August 2021 09:39
Betreff: S-Bahnhof Türkenfeld: Dringende Bitte um Unterstützung bzgl. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes => Zustimmung Deutsche Bahn Grundvoraussetzung für sog. ELER-Zuschussantrag (der bis Dezember 2021 eingereicht werden muss)

Sehr geehrter Herr Josel,

nachdem sich für meine Gemeinde gerade eine einmalige Chance eröffnet, wende ich mich mit einer dringenden Bitte an Sie und hoffe auf Unterstützung: 

Hintergrund:
Seit Jahrzehnten streben wir die Sanierung unseres Ortszentrums, des Dorfweihers und der Hauptstraße (= Bahnhofstraße) an. Langwierige Grundstücksverhandlungen mit den Anliegern konnten wir zwischenzeitlich zu einem guten Abschluss bringen und auch die Planung ist auf der Zielgeraden. Geplant sind neben div. gestalterischen Elementen der erstmalige Bau einer sicheren Fußwege-Verbindung zum S-Bahnhof, ein Buswendeplatz, E-Ladesäulen, etc. 
Man kann also von einem Mammut-Projekt sprechen, das nur mit Zuschüssen finanzierbar ist.

Aktuelle Herausforderung / Zeitdruck:
Wir haben vor rund 10 Tagen erfahren, dass eine realistische Chance auf Aufnahme in das sog. ELER-Programm besteht [= Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union]. Bezuschusst werden Maßnahmen wie die unsrige dabei mit bis zu 80% der Nettobaukosten. Eine einmalige Chance für uns.
Nun zum ABER: Der Förderantrag muss bis Mitte Dezember 2021 eingereicht werden und zwingend Voraussetzung für die Einreichung des Antrags wäre die grundsätzliche Zustimmung der Deutschen Bahn und aller Sub-Gesellschaften zum grundsätzlichen Umbau des Bahnhofs-Vorplatzes. Erste Ideen dazu hat mein Amtsvorgänger bereits mit einigen Vertretern Ihres Hauses im Jahr 2019 besprochen, wobei diese Gespräche nie strukturiert zu Ende geführt werden konnten und einige losen Enden zurückblieben (siehe Protokoll anbei).

Eine Betroffenheit der Deutschen Bahn ergibt sich übrigens „nur“ aus unserem Anspruch, den S-Bahnhof Türkenfeld um einen ansprechenden Bahnhofsvorplatz (inkl. Buswendemöglichkeit, E-Lade-Säulen, …) zu erweitern (= Flurnummern 1382/2 + 1330/0 Gemarkung Türkenfeld). Die Pläne fügen wir an. Bauliche Veränderungen/ Eingriffe im direkten Umfeld des Bahnsteiges, der Gleisanlagen, Oberleitungen bzw. Unterführung sind NICHT geplant. Die durch die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes wegfallenden PKW-Stellplätze würden auf unsere Kosten an anderer Stelle in direkter Bahnhofsnähe ersetzt (vor einiger Zeit bereits mit dem MVV vorbesprochen). 

Unser dringender Wunsch an die Deutsche Bahn und ihrer verschiedenen Untergesellschaften:
  1. Einen kurzfristigen „Runden Tisch“ mit allen Ihrerseits zu beteiligenden Stellen (wir kennen diese leider nur ansatzweise bzw. haben längst nicht zu allen Stellen Kontakt).
  2. Benennung eines zentralen „Kümmerers“, der mit uns hier an einem Strang zieht (ähnlich dem Projekt „Bike+Ride“). 
  3. Den erklärten Willen, bis Anfang Dezember 2021 die grundsätzliche Zustimmung der Deutschen Bahn, … zum Projekt schriftlich niederzulegen. Nur dann können wir den Förderantrag stellen. 

Lieber Herr Josel: Ich weiß angesichts der Verflechtungen Ihres Konzerns um die mit meiner Bitte zusammenhängenden Herausforderungen. Dennoch hoffe ich auf Ihren Einfluss und Ihre Unterstützung. Ich möchte diese vielleicht einmalige Chance nicht ungenutzt lassen.

Es grüßt herzlich

Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister | Kreisrat
Gemeinde Türkenfeld
Schloßweg 2
82299 Türkenfeld
Telefon 08193/930713
E.Staffler@tuerkenfeld.de
www.tuerkenfeld.de



Beschlussvorschlag:
1)        Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der sog. „Bauabschnitte II + III“ der Maßnahme „Ertüchtigung Ortszentrum und Bahnhofstraße“ vorbehaltlich einer Bezuschussung der Baumaßnahme von übergeordneten Stellen (=> Voraussetzung zur finanziellen Bewältigung der erwarteten Kosten).
2)        Der Gemeinderat beschließt, in enger Abstimmung mit dem ALE einen Antrag für sog. „ELER-Mittel“ zu stellen und ermächtigt den Bürgermeister, alle ggf. erforderlichen Erklärungen, etc. für eine Antragstellung abzugeben. 
3)        Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung mit der Durchführung einer Ausschreibung für die Planungsleistungen zur Erstellung einer Ausführungsplanung nach Vorlage einer Entscheidung über die ELER-Förderung im Frühjahr 2022 (inkl. darauffolgender Leistungsphasen => somit Abdeckung der eigentlich in einer TG-Maßnahme durch das ALE übernommener Leistungen). Um i. B. auf unterschiedliche Förderkulissen rechtssicher zu agieren (Hintergrund: EU-Vorschriften, …), soll die Ausschreibung der Planungsleistungen von einem Fachbüro begleitet werden (Vorgehen analog Schwimmbad-Sanierung). Der Bürgermeister wird ermächtigt, ein passendes Büro mit dieser Unterstützungsleistung zu beauftragen. Voraussetzung f. d. Beauftragung ist das Vorliegen einer realistischen Einschätzung i. B.  auf die Erfolgsaussichten einer EU-Förderung. 


Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der sog. „Bauabschnitte II + III“ der Maßnahme „Ertüchtigung Ortszentrum und Bahnhofstraße“ vorbehaltlich einer Bezuschussung der Baumaßnahme von übergeordneten Stellen (=> Voraussetzung zur finanziellen Bewältigung der erwarteten Kosten).
  2. Der Gemeinderat beschließt, in enger Abstimmung mit dem ALE einen Antrag für sog. „ELER-Mittel“ zu stellen und ermächtigt den Bürgermeister, alle ggf. erforderlichen Erklärungen, etc. für eine Antragstellung abzugeben. 
  3. Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung mit der Durchführung einer Ausschreibung für die Planungsleistungen zur Erstellung einer Ausführungsplanung nach Vorlage einer Entscheidung über die ELER-Förderung im Frühjahr 2022 (inkl. darauffolgender Leistungsphasen => somit Abdeckung der eigentlich in einer TG-Maßnahme durch das ALE übernommener Leistungen). Um i. B. auf unterschiedliche Förderkulissen rechtssicher zu agieren (Hintergrund: EU-Vorschriften, …), soll die Ausschreibung der Planungsleistungen von einem Fachbüro begleitet werden (Vorgehen analog Schwimmbad-Sanierung). Der Bürgermeister wird ermächtigt, ein passendes Büro mit dieser Unterstützungsleistung zu beauftragen. Voraussetzung f. d. Beauftragung ist das Vorliegen einer realistischen Einschätzung i. B.  auf die Erfolgsaussichten einer EU-Förderung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr