Löschwasserversorgung in den Gewerbegebieten der Gemeinde Türkenfeld / hier: Information des Gemeinderats und Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö informativ 4

Pressetaugliche Texte

Auslöser:
Im Zuge des Anbaus weiterer Räume an einen bereits bestehenden Lebensmittelmarkt musste von den Eigentümern ein aktualisiertes Brandschutzgutachten erstellt werden. In dem Gutachten wird ausgeführt, dass die über den öffentlichen Löschwasser-Hydranten zugängliche Wassermenge unter der geforderten Mindestmenge liegt. Lt. Gutachten ist es im vorliegenden Fall so, dass der öffentliche Hydrant 38m³/h an Wasser zur Verfügung stellen kann. Gefordert sind 96m³/h. 


Rechtlicher Hintergrund:
Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu im Jahr 2004 eine Handreichung erarbeitet (siehe Anhang). Die Kernaussagen lauten wie folgt:

Generelle Einordnung:



Konkrete Aussagen zur Notwendigkeit ausreichend dimensionierter Löschwasserversorgungsanlagen: 



Es ist also festzuhalten, dass die Gemeinde verpflichtet ist, eine dem Schutzobjekt angemessene LöschwasserGRUNDversorgung bereitzustellen. Dies hat auch der Bayerische Gemeindetag auf Nachfrage bestätigt. Nach allgemeiner Lesart ist die Mindestanforderung an die Löschwasserversorgung von Gewerbegebieten wie folgt definiert:




Empfehlung zum weiteren Vorgehen seitens der Verwaltung:
1.        Angesichts der oben beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung vor, für die Gewerbegebiete „Süd“ sowie „Am Härtl“ eine gutachterliche Betrachtung i. B. auf die Verfügbarkeit von Löschwasser gem. geltenden Regelungen in Auftrag zu geben. Bei der Betrachtung sollen auch bereit vorhandene Löschteiche, etc. in die Überlegungen einbezogen werden.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Fachbüros anzufragen und Angebote unterbreiten zu lassen. Die Vergabe der Leistung ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (keine Haushaltsmittel 2021 eingeplant).


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, angesichts der oben beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewerbegebiete „Süd“ sowie „Am Härtl“ eine Betrachtung i. B. auf die Verfügbarkeit von Löschwasser gem. geltenden Regelungen in Auftrag zu geben. Bei der Betrachtung sollen auch bereit vorhandene Löschteiche, etc. in die Überlegungen einbezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Fachbüros anzufragen und Angebote unterbreiten zu lassen. Die Vergabe der Leistung ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (keine Haushaltsmittel 2021 eingeplant). Vorbereitend sollen die Stadtwerke FFB mit sog. Hydranten-Messungen in dem betroffenen Bereich beauftragt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, angesichts der oben beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewerbegebiete „Süd“ sowie „Am Härtl“ eine Betrachtung i. B. auf die Verfügbarkeit von Löschwasser gem. geltenden Regelungen in Auftrag zu geben. Bei der Betrachtung sollen auch bereit vorhandene Löschteiche, etc. in die Überlegungen einbezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Fachbüros anzufragen und Angebote unterbreiten zu lassen. Die Vergabe der Leistung ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (keine Haushaltsmittel 2021 eingeplant). Vorbereitend sollen die Stadtwerke FFB mit sog. Hydranten-Messungen in dem betroffenen Bereich beauftragt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr