Löschwasserversorgung in den Gewerbegebieten der Gemeinde Türkenfeld / hier: Ergebnisse exemplarischer Messungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö informativ 4

Pressetaugliche Texte

Die Gemeindeverwaltung hat mit Unterstützung des Ing. Büros Glatz/Kraus, der Stadtwerke Fürstenfeldbruck und Einbindung des Straßenreferenten GR S. Schneller den Sachverhalt näher beleuchtet. 

U. a. wurde überprüft, welche Hydranten sich bspw. in der Nähe des EDEKA-Marktes befinden (Auslöser für die aktuellen Betrachtungen), welche Leistung diese bereitstellen können und ob es Abhängigkeiten zwischen einzelnen Hydranten in dem Bereich gibt.

Die Stadtwerke FFB haben der Gemeindeverwaltung am 18.10.2021 entsprechende Messergebnisse für exemplarische vier Hydranten mitgeteilt:

Hydrant An der Kälberweide 1 
Messdatum: 22.09.2021
Durchflussmenge bei ca. 1,5 bar: 48 m³/h
Ruhedruck: ca. 2,8 bar

Hydrant Weißenhornstr. 1/ Einfahrtsbereich Kreuzstraße
Messdatum: 22.09.2021
Durchflussmenge bei ca. 1,5 bar: 54 m³/h
Ruhedruck: ca. 2,8 bar

Hydrant Am Brand 10 
Messdatum: 22.09.2021
Durchflussmenge bei ca. 1,5 bar: 49 m³/h
Ruhedruck: ca. 2,9 bar
Bitte beachten: 
Die gemessenen Hydranten „Am Brand“ und „An der Kälberweide 8 (Wendehammer)“(gemessen 01.03.2021) würden sich bei gleichzeitiger Entnahme beeinflussen, da sie über eine Leitung gespeist werden. 

Hydrant Beuerer Str.            
Messdatum: 22.09.2021
Durchflussmenge bei ca. 1,5 bar: 50 m³/h
Ruhedruck: ca. 2,8 bar

FAZIT: Nach Abstimmung mit dem Büro Glatz/Kraus steht im relevanten Radius (vgl. AGBF bund und DFV – FA VB/G – Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen, sog. 300-Meter-Radius) deutlich mehr als die u. g. Löschwassermenge von 38m³/h zur Verfügung (vgl. „EDEKA_Gutachten“) – zumal wir die einschlägigen Vorschriften so interpretieren, dass die Leistung mehrerer Bezugsquellen kombiniert herangezogen werden kann. 

Es bleibt abzuwarten, ob weitere Detailvorschriften oder Auslegungsfragen dazu führen, dass weitergehende Betrachtungen notwendig werden. Die Eigentümer des EDEKA-Geländes (Auslöser für die aktuelle Betrachtung) wurden entsprechend informiert. 
Update 28.10.21: Wie der Verwaltung mitgeteilt wurde, sind für die beteiligten Stellen (Gutachter, ….) die Ergebnisse zufriedenstellend; weitere explizite Schritte der Gemeinde sind aktuell nicht zu ergreifen. 


*** Rückschau: Inhalt der Gemeinderatsbefassung i. R. der September-Sitzung 2021 des Gemeinderats ***


Auslöser:
Im Zuge des Anbaus weiterer Räume an einen bereits bestehenden Lebensmittelmarkt musste von den Eigentümern ein aktualisiertes Brandschutzgutachten erstellt werden. In dem Gutachten wird ausgeführt, dass die über den öffentlichen Löschwasser-Hydranten zugängliche Wassermenge unter der geforderten Mindestmenge liegt. Lt. Gutachten ist es im vorliegenden Fall so, dass der öffentliche Hydrant 38m³/h an Wasser zur Verfügung stellen kann. Gefordert sind 96m³/h. 


Rechtlicher Hintergrund:
Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu im Jahr 2004 eine Handreichung erarbeitet (siehe Anhang). Die Kernaussagen lauten wie folgt:

Generelle Einordnung:

 


Konkrete Aussagen zur Notwendigkeit ausreichend dimensionierter Löschwasserversorgungsanlagen: 

 


Es ist also festzuhalten, dass die Gemeinde verpflichtet ist, eine dem Schutzobjekt angemessene LöschwasserGRUNDversorgung bereitzustellen. Dies hat auch der Bayerische Gemeindetag auf Nachfrage bestätigt. Nach allgemeiner Lesart ist die Mindestanforderung an die Löschwasserversorgung von Gewerbegebieten wie folgt definiert:

 


Empfehlung zum weiteren Vorgehen seitens der Verwaltung:
1.        Angesichts der oben beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung vor, für die Gewerbegebiete „Süd“ sowie „Am Härtl“ eine gutachterliche Betrachtung i. B. auf die Verfügbarkeit von Löschwasser gem. geltenden Regelungen in Auftrag zu geben. Bei der Betrachtung sollen auch bereit vorhandene Löschteiche, etc. in die Überlegungen einbezogen werden.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Fachbüros anzufragen und Angebote unterbreiten zu lassen. Die Vergabe der Leistung ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (keine Haushaltsmittel 2021 eingeplant).



Kenntnisnahme

Datenstand vom 13.12.2021 11:34 Uhr