Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd" - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 14
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage / Kontext:
Eine intakte Gewerbe-Struktur ist aus vielen Gründen essentiell für die Zukunft der Gemeinde. Zum einen, weil Gewerbebetriebe Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort schaffen; zum anderen, weil solide kommunale Finanzen ohne Einnahmen aus der Gewerbesteuer nicht denkbar sind.
Im Gemeindegebiet von Türkenfeld sind Gewerbe-Ansiedelungen räumlich seit jeher – abgesehen von Ausnahmen – im Bereich „An der Kälberweide / Beurer Straße“ verortet. Die Lage am Ortsausgang Richtung Beuern (und damit Autobahn) ist verkehrstechnisch günstig. Versuche, das Gewerbegebiet „Gewerbegebiet Süd“ durch z. B. eine über den Status quo hinausgehende Nutzung des alten Kiesgruben-Bereichs zu erweitern, scheiterten aus verschiedenen Gründen. Umso wichtiger ist es, vorhandene Flächen-Potentiale innerhalb der bereits erschlossenen Gewerbeflächen zu nutzen. Der maßgebliche Bebauungsplan (Bezeichnung: „Gewerbegebiet Süd“) erlangte im Jahr 1993 Rechtskraft; der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde im Jahr 1984 gefasst. Insofern ist festzuhalten, dass die vor knapp 30 Jahren urspr. definierten Vorgaben (Bauräume, Höhenentwicklung der Gebäude, Dachformen) nicht mehr im Ansatz den heutigen Anforderungen an moderne Gewerbegebäude entsprechen. Mangels weitergehender Entwicklungsperspektiven und dem Gebot „Innen-Entwicklung vor Außen-Entwicklung“ besteht aus Sicht der Gemeindeverwaltung Handlungsbedarf. Mehr noch: Es besteht die Chance, innerhalb schon definierter und erschlossener Gewerbeflächen die erbetenen Zukunftsperspektiven für mind. zwei ortsansässige Unternehmen zu schaffen. Eine deutlich intensivere Nutzung schon erschlossener Gewerbe-Grundstücke würde dabei helfen, weitere Flächen-Versiegelungen außerhalb schon bebauter Gebiete zu vermeiden. 



  

 


Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“.


Aktueller Handlungsbedarf:
Zwei seit vielen Jahren im Gemeindegebiet ansässige Firmen haben sich an den Bürgermeister gewandt und die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht, durch bauliche Weiterentwicklungen den Wachstumspfad ihrer Unternehmen zu begleiten bzw. zu sichern. 

Was ist dazu notwendig bzw. geplant?
  • Konkret streben beide Unternehmen an, auf den schon vorhandenen Grundstücken in Zukunft durch eine höhere Baudichte bzw. neue Baukörper (auch i. B. auf Dachform, Höhe der Gebäude,  ..) eine bessere Nutzung der Flächen zu erzielen. 
  • Gedacht wird dabei auch an moderne Gebäude-Strukturen-/ Formen (Büros-, Lager- und Produktionsstätten), die Aspekte wie Qualität der Arbeitsplätze bzw. des unmittelbaren Arbeitsumfeldes für die Beschäftigten, Immissionsschutz sowie den Einsatz regenerativer Energien aufgreifen bzw. möglich machen. 
  • Ebenfalls notwendig sind Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten für Betriebsleiter bzw. Personen, die Bereitschaftsdienste erbringen. 

Bürgermeister und Verwaltung empfehlen dem Gemeinderat, im Rahmen der heutigen Sitzung die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ zu beschließen und im Rahmen des Verfahrens die Anpassungswünsche im Detail zu beleuchten. 

Kosten einer Änderung des Bebauungsplans / Übernahme der Kosten:
Beide Unternehmen haben sich bereit erklärt, alle mit der Änderung des Bebauungsplans einhergehenden Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu übernehmen. Entsprechende (städtebauliche) Verträge zur Kostenübernahme liegen der Gemeindeverwaltung vor. Die Belange weiterer Gewerbetreibender in dem Gebiet werden im Verfahren ebenfalls gewürdigt bzw. sollen diese eingebunden werden.   

Beauftragung eines Planungsbüros:
Die Verwaltung schlägt vor, mit der Änderung des Bebauungsplans das Büro „Arnold Consult AG“  zu beauftragen. Hr. Sahlender hat bereits in der Vergangenheit die Federführung bei ähnlichen Vorhaben im Bereich d. Gewerbegebiete f. d. Gemeinde übernommen. Nachdem grds. davon auszugehen ist, dass die Kosten 10 TEUR nicht übersteigen (Wertgrenze f. Vergaben in diesem Segment), kann eine Direktvergabe erfolgen. Ressourcen des Planungsverbandes sind derzeit in den anderen Projekten der Gemeinde gebunden.  


Die ebenfalls im Rahmen der heutigen GR-Sitzung adressierte Thematik „Löschwasser EDEKA“ soll auch im Kontext  „Gewerbegebiet Süd“ aufgegriffen werden. 


Eine Änderung für das komplette Gebiet würde am Bedarf vorbeigehen, nachdem viele der Flächen bereits intensiv genutzt werden. Ein sinnvoller Bereich ist nach Ansicht der Verwaltung der südliche Teil, wie nachfolgend dargestellt. Insofern wird vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplans auf diesen Bereich wirken zu lassen:





Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für den südlichen Teil des Geltungsbereiches (siehe Grafik im Sachvortrag). Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in die Wege zu leiten. Dieser Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

Die Arnold Consult AG, Kissing ist mit den Planungsleitungen wie vorgeschlagen zu beauftragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für den südlichen Teil des Geltungsbereiches (siehe Grafik im Sachvortrag). Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in die Wege zu leiten. Dieser Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

Die Arnold Consult AG, Kissing ist mit den Planungsleitungen wie vorgeschlagen zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr