Bauantrag; Neubau von zwei Doppelhäusern mit vier Garagen und vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/4, St. Ottilien Straße 13, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 13
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 16

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 09.12.2020 wurde für dieses Grundstück der Bauantrag zum Neubau eines Einzelhauses mit einer Wohneinheit, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Neubau einer Tiefgarage behandelt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde besagter Bauantrag vom Bauherren zurückgezogen. Das Vorhaben wurde – offenbar nach eingehender Beratung mit dem Landratsamt - grundlegend geändert und nun erneut zur Genehmigung eingereicht (vgl. heutige Sitzungsvorlage). 



Die Planung sieht zwei Doppelhäuser mit vier Garagen und vier Stellplätzen vor. 
Doppelhaushälfte 1+2 haben eine Grundfläche von 11,00 m x 10,00 m. Die Firsthöhe beträgt 9,151 m. Zu beachten ist die beantragte Dachform:


Doppelhaushälfte 3+4 haben eine Grundfläche von 11,00 m x 11,00 m. Die Firsthöhe beträgt 9,151 m. 


Die GRZ beträgt 0,218, die GFZ 0,625 bei einer Grundstücksgröße von 1.009 m².



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit vier Garagen und vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit vier Garagen und vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr