Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3, Härtlweg 1, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 19
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 310/3 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das 1.023 m² große Grundstück ist bereits mit einem Gebäude gebaut. 

Das nun ergänzend geplante Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 9,06m x 10,5 m. Die Wandhöhe beträgt 5,50 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 25°. Geplant ist ebenfalls die Errichtung einer Doppelgarage. 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dieser sieht z. B. eine Wandhöhe von max. 6,50 m vor. Der Bebauungsplan sieht eine GRZ von 0,23 vor. Die zusätzliche Bebauung hält diese GRZ zusammen mit der alten Bebauung ein. 





Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr