Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3, Härtlweg 1, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück Fl. Nr. 310/3 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das 1.023 m² große Grundstück ist bereits mit einem Gebäude gebaut.
Das nun ergänzend geplante Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 9,06m x 10,5 m. Die Wandhöhe beträgt 5,50 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 25°. Geplant ist ebenfalls die Errichtung einer Doppelgarage.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dieser sieht z. B. eine Wandhöhe von max. 6,50 m vor. Der Bebauungsplan sieht eine GRZ von 0,23 vor. Die zusätzliche Bebauung hält diese GRZ zusammen mit der alten Bebauung ein.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr