Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3, Härtlweg 1, Gemarkung Türkenfeld (Wiedervorlage)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 19
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

Der vorliegende Bauantrag wurde durch den Gemeinderat bereits behandelt. Das Gremium hat sein Einvernehmen erteilt.

Im Rahmen der Detailprüfung durch das Landratsamt sind Punkte zu Tage getreten, die eine Änderung des Antrags bzw. die Erteilung von Befreiungen notwendig machen.

Zum Hintergrund: Der Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“ wurde in den Jahren 2015/16 mit dem Ziel aufgestellt, eine geordnete Nachverdichtung in weiten Teilen „Neu-Türkenfelds“ sicherzustellen. In besagtem Bebauungsplan sind insb. Aussagen zur GRZ I (0,23 bzw. 0,26, in Ausnahmen auch abweichend hiervon) niedergeschrieben. Der Gemeinderat hat im Rahmen des Planungsprozesses für einzelne Grundstücke bewusst andere Maßzahlen festgelegt, z. B. um die Eigenart des Grundstücks zu würdigen (vgl. Bebauungsplan, zu finden z. B. auf der Gemeinde-Homepage).

Beim vorliegenden Grundstück (310/3 – Größe: 1.023m², bislang bebaut mit einem Einfamilienhaus) handelt es sich nach Meinung der Verwaltung ebenfalls um eine Besonderheit, die aber nicht im Bauleitverfahren ausdrücklich gewürdigt wurde. Grund hierfür ist die besondere Lage an einer Sackgasse, wobei die öffentliche Erschließung durch die spätere Ausweisung des Baugebiets „Am Härtl / Burgbachstraße“ negativ beeinflusst wurde. Konkret ist festzuhalten, dass das zur Nachverdichtung vorgesehene Grundstück nur anteilig (nicht durchgehend wie nahezu alle anderen Grundstück im Geltungsbereich) auf einer Grundstücksseite erschlossen ist. Hierdurch ist zu erklären, warum eine umfangreichere Zufahrtssituation auf Privatgrund geschaffen werden muss, die wiederum in die Kennzahlenberechnung einfließt und Befreiungen notwendig macht.


Der heute vorliegende geänderte Bauantrag ist mit dem Landratsamt vorbesprochen. Das Landratsamt hat signalisiert, aufgrund der Besonderheiten eine Genehmigung zu erteilen, sofern der Gemeinderat die notwendigen Befreiungen erteilt. 

Diese betreffen im Detail:
A) Antrag auf Abweichung bzgl. GRZ II
Aufgrund notwendiger Zufahrt, etc. für den im hinteren Bereich des Grundstücks liegenden Baukörper (= beantragtes Einfamilienhaus) kommt es zu einer Überschreitung der GRZ II 
[Erlaubte GRZ II 50% von 0,23 + 0,23 = 0,345 | GRZ II laut Berechnung (siehe Plan) 0,379, damit 10%]

B) Antrag auf Abweichung bzgl. Nichtanrechnung eingezogener Balkon Bestandsgebäude auf GRZ I
Auszug aus dem Schreiben des verantwortlichen Planers: 


Nach Ansicht der Verwaltung sind die Befreiungen wie oben dargestellt aufgrund der Historie und den weitern im Sachvortrag genannten Gründen vertretbar. Auch vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und einer von diesem Fall nicht ausgehenden Signalwirkung (aufgrund der sehr speziellen Lage des Objektes). Ebenfalls nicht tangiert wird das Ansinnen des Bebauungsplans, die Nachverdichtung zu ordnen. Zwei Einfamilienhäuser auf einem über 1.000m² großen Grundstück erscheinen in der Gesamtschau sinnhaft, zumal es sich – auch wenn dies keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben darf – nicht um ein Anlageobjekt zur Gewinnmaximierung handelt. 



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Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO erneut behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Aufgrund der im Sachvortrag beschriebenen besonderen Situierung, Lage des Grundstücks (inkl. Erschließung, Bestandsgebäude, …) stimmt der Gemeinderat den beiden aufgezeigten Abweichungsanträgen zu (Überschreitung GRZII um 10% sowie Nichtanrechnung eingezogener Balkon d. Bestandsgebäudes auf die GRZ). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2022 12:15 Uhr