Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502, "Kapellenstraße 8", Gemarkung Zankenhausen OT Pleitmannswang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das bebaute, 1.750 m² Grundstück Fl. Nr. 502 Gem. Zankenhausen liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. 

Das Gebäude im Westen soll abgerissen werden. Hier ist stattdessen das Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 11,74 m x 8,86 m (zzgl. Erker) geplant. Die 7,49 m x 7,86 m große Garage wird durch einen Zwischengang (3 m breit) mit dem Wohnhaus verbunden. Die maximale Firsthöhe des Vorhabens liegt bei 8,58 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 35°.
Die GRZ liegt insgesamt bei 0,35 und die GFZ bei 0,24.

Stellplätze werden gem. Stellplatzsatzung in ausreichender Zahl geschaffen. 
Die notwendigen Abstandsflächen kommen vollständig auf dem Grundstück zum Liegen. 


Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 11:34 Uhr