Bauantrag; Nutzungsänderung, Naturheilpraxis in Wohnung "Mozartstraße 6", Fl. Nr. 236/2 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das 1.100 m² große Grundstück, welches mit einem Wohnhaus bebaut ist, liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das Gebäude hat zwei Nutzungseinheiten. Der ursprüngliche Bauantrag aus dem Jahr 1996 sah zwei Wohneinheiten vor (EG + DG). Im Jahr 1997 wurde das EG zu einer Naturheilpraxis umgenutzt. Nun sollen die als Praxis genutzten Räume wieder als Wohnung genutzt werden. Es werden keine baulichen Veränderungen am Baukörper vorgenommen. Zum Wohnhaus gehören 4 Stellplätze auf dem Grundstück, was der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht. 


Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Nutzungsänderung der ehemaligen Naturheilpraxis in einen Wohneinheit auf dem Grundstück „Mozartstraße 6“, Fl. Nr. 236/2 Gemarkung Türkenfeld  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Nutzungsänderung der ehemaligen Naturheilpraxis in einen Wohneinheit auf dem Grundstück „Mozartstraße 6“, Fl. Nr. 236/2 Gemarkung Türkenfeld  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 11:34 Uhr