Türkenfelder Rathaus (Schloss) / Erneuerung der noch nicht ausgetauschten Fenster im Jahr 2022 / hier: Information über den aktuellen Sachstand und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2020 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage:
Wie vom Gemeinderat beschlossen, wurden in zwei Tranchen bereits einige marode Fenster im Türkenfelder Rathaus ausgetauscht:
  • Tranche 1: Austausch der Fenster im Zusammenhang mit der Saal-Sanierung (11 Fenster)
    => gefördert i. R. d. Dorfentwicklung
  • Tranche 2: Austausch der Fenster auf der Westseite (6 Fenster) 
    => gefördert durch die KfW im Zuge der energetische Sanierung.
  • Tranche 3: Austausch aller restlichen Fenster (26 Fenster) => OFFEN bzw. Gegenstand der heutigen Sitzungsvorlage

In einem Grundsatzbeschluss vom September 2020 hat das Ratsgremium festgelegt, so bald wie möglich ALLE Fenster im historischen Rathaus zu erneuern.


Voraussetzungen für Erneuerung aller noch nicht ausgetauschten Fenster vermutlich in Kürze vorliegend:
Nach intensiven Gesprächen mit den zuständigen Fachbehörden sowie einer Videokonferenz am 18.11.2021 wurde der Gemeinde in Aussicht gestellt, die Genehmigung für die Gesamtmaßnahme (= Austausch aller restlichen Fenster) noch im Jahr 2021 zu erteilen. Nachforderungen an die Verwaltung zur Maßnahmendokumentation wurden zwischenzeitlich erfüllt und an das Landratsamt gesandt. 

Damit sollten binnen überschaubarer Zeit alle formalen Voraussetzungen für die 3. Tranche des Fenster-Austausches gegeben sein. Diese beinhaltet den Austausch aller noch nicht erneuerten Fenster (= 26 Fenster).


Zu erwartende Kosten / zeitlicher Horizont: 
Lt. Angebot ist mit Kosten von 133.906,70 Euro * zu rechnen [zu erwartende Förderung: ~ 27 TEUR). Die Maßnahme muss zwingend durch die Schreinerei Seemüller umgesetzt werden, nachdem die denkmalrechtliche Erlaubnis die exakte Ausführung der Fenster festlegt und diese strikt einheitlich mit den bereits ausgetauschten Fenstern sein sollen. Das vorliegende Angebot wurde durch die Verwaltung eingehend geprüft; die aufgerufenen Preise entsprechen den bislang veranschlagten Kostensätzen (teilweise ergänzt um Preisaufschläge f. Materialkostensteigerungen, etc.).
* Aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Materialpreisentwicklung kann es zu deutlichen Materialpreisanpassungen kommen. Fa. Seemüller behält sich vor, den Anstieg bei der Ausführung weiterzugeben.


Aufgrund hoher Nachfrage ist es notwendig, den Auftrag möglichst rasch zu vergeben, sodass eine Umsetzung in 2022 gewährleistet werden kann. Eine formelle Auftragsvergabe soll aber erst dann erfolgen, wenn Fördermöglichkeiten geprüft wurden und die Auftragsvergabe förderunschädlich erteilt werden kann.


Fördermöglichkeiten:
1.        Staatliche Förderung - BAFA: Als nahezu gesichert kann die 20%-Förderung durch die KfW bzw. den Bund betrachtet werden. Die Förderkonditionen haben sich nicht verändert.
2.        Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Förder-Töpfen, die teilweise mit kleineren Beträgen fördern könnten (Landkreis, Denkmalschutz, Bezirk, …).
Leider ist keiner dieser Klein-Töpfe planbar. Inwieweit hier förderunschädlich mit Maßnahmen begonnen werden kann, will die Verwaltung klären. Die meisten Anträge für die „kleinen Fördertöpfe“ (Bezirk, Landkreis, …) können auch/ erst NACH Maßnahmenabschluss gestellt werden. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushalt 2022 einzuplanen:
0600.3610 (Einnahmen – BAFA Förderung) – 26.800 EUR
0600.9400 (Ausgaben) - 133.906,70 EUR  + Kosten f. förderantragsberechtigten Energieberater (registriert bei der BAFA)



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Austausch aller noch nicht erneuerten Fenster am/im Türkenfelder Rathaus vorbehaltlich einer BAFA-Förderung der Maßnahme (Beschluss damit explizit „förderunschädlich“). Die Verwaltung wird nach Vorlage des Zuwendungsbescheides ermächtigt, den Auftrag gemäß Angebot an Schreinerei Seemüller zu vergeben. Entsprechende Mittel (Ausgaben sowie Förderung BAFA als Einnahmen) sind im Haushalt 2022 anzusetzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Co-Fördermöglichkeiten zu prüfen und der Bürgermeister ermächtigt, entsprechende Förderanträge zu stellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Austausch aller noch nicht erneuerten Fenster am/im Türkenfelder Rathaus vorbehaltlich einer BAFA-Förderung der Maßnahme (Beschluss damit explizit „förderunschädlich“). Die Verwaltung wird nach Vorlage des Zuwendungsbescheides ermächtigt, den Auftrag gemäß Angebot an Schreinerei Seemüller zu vergeben. Entsprechende Mittel (Ausgaben sowie Förderung BAFA als Einnahmen) sind im Haushalt 2022 anzusetzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Co-Fördermöglichkeiten zu prüfen und der Bürgermeister ermächtigt, entsprechende Förderanträge zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr