Bauleitplanung Nachbargemeinde; 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorenweis, frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 10

Pressetaugliche Texte

Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Nordosten der Ortslage Langwied eine planungsrechtliche Sicherung der inzwischen bestehenden Strukturen im Bereich der teilweise als Dorfgebiet ausgewiesenen, ansässigen landwirtschaftlichen Hofstelle mit angemessenen Erweiterungsmöglichkeiten erfolgen. Im Zuge der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im südlichen Änderungsgebiet ein „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ dargestellt. Im nördlichen Teilbereich des überplanten Areals wird künftig eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Pferdekoppel“ ausgewiesen. Das für die geplante Nutzung erforderliche verbindliche Bauleitplanverfahren wird im Parallelverfahren durchgeführt (Bebauungsplan „Langwied-Reiterhof“). 
Die Gemeinde Moorenweis plant zudem die Ansiedlung einer Wertstoffsammelstelle nördlich der Ortslage Moorenweis auf einem gemeindlichen Grundstück südlich der Kläranlage bzw. der Tennisplätze.
Der Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von Arnold Consult, Kissing erarbeitet. 

Die Gemeinde Türkenfeld wird als Nachbargemeinde im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt.  


Beschlussvorschlag:
Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken an der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorenweis vorgebracht. 

Beschluss

Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken an der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorenweis vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr