Antrag auf Vorbescheid; Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, Variante 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 08.12.2021 wurde ein Bauvorhaben für dieses Grundstück behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde abgelehnt. Das Landratsamt hat dem Bauherrn die Genehmigung versagt. 

Nun wird die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern geplant auf dem 587 m² großen Grundstück geplant. Hierfür wird ein Vorbescheid beantragt. 

Haus 1, welches an der Thünefeldstraße anliegt, hat eine Grundfläche von 10,0 m x 7,90 m. 
Die Wandhöhe soll 4,90 m, die Firsthöhe 8,21 m betragen. Das Gebäude ist mit Satteldach und einer Gaube geplant. 

Haus 2 im westlichen Teil des Grundstücks hat eine Grundfläche von 10,00 m x 7,90 m. 
Die Wandhöhe Beträgt 4,32 m, die Firsthöhe 7,74 m. Das Gebäude ist mit Satteldach und einer Gaube geplant. 

Bei jedem Gebäude ist eine Garage und ein Stellplatz vorgesehen. 

Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen (Thünefeldstraße und Wolfingerstraße) Grund. Die GRZ für die Bebauung liegt bei 0,41. Als Referenz für die umliegende Bebauung nennt der Planer die Fl. Nr. 69 mit 0,69 GRZ und die Fl. Nr. 71 mit 0,64 GRZ. 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2022 11:19 Uhr