Bauantrag; Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung vom 23.02.2022 behandelt; Einvernehmen i. R. d. Sitzung erteilt.

Das 587 m² große Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. 

Geplant ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. 

Haus 1, welches an der Thünefeldstraße anliegt, hat eine Grundfläche von 10,0 m x 7,90 m. (zzgl. Loggia 3,01 m x 4,71 m)
Die geplante Firsthöhe beträgt 7,22 m, die Wandhöhe 4,11 m. Das Gebäude ist mit Satteldach und einer Gaube geplant. Es ist eine Garage und ein Stellplatz vorgesehen.

Haus 2 im westlichen Teil des Grundstücks hat eine Grundfläche von 10,14 m x 7,90 m. 
Die Wandhöhe beträgt 4,02 m, die Firsthöhe 7,22 m. Das Gebäude ist mit Satteldach (Dachneigung 40°) und zwei Gaube geplant. 


Bei jedem Gebäude ist eine Garage und ein Stellplatz vorgesehen. 

Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen (Thünefeldstraße und Wolfingerstraße) Grund. 

Die GRZ für die Bebauung liegt bei 0,48. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2022 07:50 Uhr